Um- und Anbau des Dachgeschosses, des Anbaues zur Erweiterung der Obergeschosswohnung, Fl.Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Str. 1) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl. Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Aufstockung des bestehenden Wohnhausanbaues zur Erweiterung des Wohnraumes im Obergeschoss geplant.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung bleibt weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücknachbarn liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr