Beschluss über Beitragserstattung für die Kindertagesstätten für die Monate Januar und Februar 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.02.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten, wenn deren Kinder die Notbetreuung nicht oder nicht mehr als 5 Tage in Anspruch genommen haben.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge.

Der Beitragsersatz beträgt für
  • Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 210 Euro.
  • Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.
  • Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.
  • Kinder in Kindertagespflegestelle: 200 Euro, davon trägt der Freistaat 140 Euro

Nach einer Gegenüberstellung anhand der Belegungszahlen der beiden Kindertagesstätten für Januar ergibt sich, dass die staatlichen Beitragsersatzzahlungen die entfallenden regulären Gebühren in Summe in etwa ausgleichen.

Die für Januar bereits eingehobenen Gebühren werden an diejenigen Eltern zurückerstattet, deren Kinder nicht oder nicht mehr als 5 Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Für Februar werden zunächst keine Beiträge eingezogen. Die Abrechnung erfolgt dann im Nachhinein, nach Bekanntgabe der Förderrichtlinie. Die Eltern werden darüber informiert.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach wird für seine Kindertagesstätten an der staatlichen Beitragsersatzregelung teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2021 11:53 Uhr