Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö beschließend 3.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 12.02.2019.

Abwägung:
Der Gemeinderatsbeschluss zum Bodenschutz vom 23.11.2020 („Im Zuge der Erschließungsplanung wurde ein Bodengutachten erstellt. Dieses gibt grundsätzlich Auskunft über die Bodenverhältnisse im Allgemeinen (Versickerung, Tragfähigkeit usw.). Ebenfalls wurden chemische Laboruntersuchungen hinsichtlich etwaiger Bodenbelastungen vorgenommen (Ergebnis: Z0 bzw. Z1.1-Material für uneingeschränkten Einbau vorhanden). Das Bodengutachten wurde im Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitausgelegt. Ungeachtet dessen ist vor Beginn der Planung der Wohngebäude in eigener Verantwortung vom Bauherrn der tatsächliche Zustand vor Ort zu prüfen. Eine Änderung der Planung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich.“) soll beibehalten werden.

Neuere Erkenntnisse hierzu haben sich seither nicht ergeben. Die Stellungnahme wird daher zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr