Landkreis Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragter
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Für den Bereich des Seniorenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen werden für den Bebauungsplan Nr. 42 Schelmengrund- 2. Bauabschnitt" keine Bedenken erhoben.
Folgende Punkte sollten jedoch von Ihnen berücksichtigt werden:
- Eine gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur ist u.a. mit den ansässigen Supermärkten, Bäckern, Metzgern und verschiedener Getränkemärkte gegeben. Bei der Entwicklung dieses Baugebietes ist sicherzustellen, dass diese Nahversorgungsinfrastruktur aufrecht erhalten bleibt.
Bei den Planungen ist darauf zu achten, die Umgebung (Straßenverläufe, Plätze, Gehwege und Fahrradwege) hindernisarm (barrierefrei) zu gestalten. Hierauf sollte auch bei künftigen Planungen geachtet werden.
Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist anzudenken. Bei den Planungen ist ein barrierefreier Gehweg mit Überquerungshilfe und ein barrierefreier Zustieg in den Bus mit anzudenken.
Bei längeren Strecken (z.B. Fußwege), sollten Ruhemöglichkeiten mit ausreichender Beschattung (z.B. durch Bänke und Bäume mit entsprechender Kronengröße um Verschattung zu gewährleisten) angedacht werden.
Für geplanten Geschoßwohnungsbau wird angeregt, diesen barrierefrei und mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen auszuführen.
Abwägung:
Die Anregungen zu den Punkten 1) bis 3) sowie 5) entsprechen inhaltlich der Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung. Insoweit wird auf die Abwägungs- und Beschlusslage gemäß Sitzung vom 23.11.2020 verwiesen. Neuere Erkenntnisse hierzu haben sich seither nicht ergeben. Die Anregung zu Punkt 4) wird zur Kenntnis genommen. Sitzmöglichkeiten an öffentlichen Grünflächen, wo es sich anbietet, liegen ohnehin im stetigen Fokus der Gemeinde.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr