Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das geplante “Sondergebiet Lagerplatz Rohrbach“ (siehe Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Rohrbach“) auf der Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 10. Änderung. Das bezeichnete Grundstück ist bisher als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Lagerplatz für Aushubmaterialien“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grünflächen im Umfang des beigefügten Lageplans dargestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die bisherige Darstellung des bezeichneten Grundstückes Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, als „landwirtschaftliche Fläche“ wird im o.g. Umfang aufgehoben und stattdessen als „Sondergebiet Lagerplatz für Aushubmaterialien“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grünflächen dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr