Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Das überplante Gebiet befindet sich in der Nähe zu kartierten Bodendenkmälern. Das BLfD ist zu beteiligen. Außerdem befinden sich in unmittelbarer Nähe mehrere Baudenkmäler. Die Sichtbeziehung zu diesen könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.
Abwägung:
Die Stellungnahme entspricht vollinhaltlich der abgegebenen Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde i.R. der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Es wird auf die ergangene Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Das BLfD (Bayer. Landesamt für Denkmalschutz) wurde ebenfalls im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme des BLfD wird an dieser Stelle verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr