Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Wasserversorgung
In unseren Stellungnahmen vom 15.02.2021 bzw. 01.03.2019 hatten wir die aktuelle Situation der öffentlichen Wasserversorgung Waaler Gruppe ausführlich beschrieben. Hier wurde auch auf die deutliche Überschreitung der zulässigen maximalen Jahresentnahmemengen hingewiesen. In der uns jetzt vorliegenden Abwägung (2. Absatz) wird die Möglichkeit bei einem sich länger hinauszögerndem Wasserschutzgebietsverfahren angesprochen, die nötige Entnahmemenge durch einen Wasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Pfaffenhofen zu decken (60.000 m³/a).  Die gemäß dem uns vorliegenden Bebauungsplan zu überplanende Fläche hat eine Größe von rund 7,3 ha. Unter der Annahme eines Wasserverbrauchs von durchschnittlich 50 m³/EW*a kann die Wasserversorgung im überplanten Bereich durch den o.g. Wasserlieferungsvertrag künftig gerade noch gesichert werden. Für diese Einstufung wurde zugrunde gelegt, dass die Bebauung des o.g. Bereichs sukzessive erfolgt (mit einem langsam steigenden Wasserverbrauch einhergehend) und die Wasserverluste durch stetige Sanierung des Rohrnetzes auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Weitere Reserven für künftige Entwicklungsvorhaben im Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe sehen wir aktuell, nicht solange keine Veränderungen an der aktuellen Situation eintreten.

  1. Abwasserbeseitigung
Durch das Ing.-Büro Steinbacher Consult wurde zwischenzeitlich ein Nachweis vorgelegt aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass das Regenrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße auch bei geänderten Einzugsgebieten ausreichend bemessen ist. Aktuell ist aus fachlicher Sicht keine Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigung für das Rückhaltebecken an der Ottersrieder Straße erforderlich 

  1. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Die vorliegende Entwurfsplanung zum Schutz des Geltungsbereiches vor wild abfließendem Außengebietswasser vom 28.05.2021 zeigt detailliert die für einen Schutz vor einem 100 – jährlichen Niederschlagsereignis erforderlich Maßnahmen auf. Die geplanten Schutzmaßnahmen sind in der Gesamtheit sinnvoll und ausreichend.
Aufgrund des hohen Schadenspotentials ausgehend vom geplanten Rückhaltebecken 2 (Schaffung einer Dammlage innerhalb der geschlossenen Bebauung und ausgeprägte Hanglage) sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht, die Vereinfachungen des Anhang A DWA M 522 nicht anwendbar. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Nachweise bzw. die Erstellung eines Anlagenbuches und einer Betriebsvorschrift sind im Zuge der weiteren Erschließungsplanung zu erstellen und dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vorzulegen.

  1. Zusammenfassung
Wenn der Inhalt unseres Schreibens beachtet wird, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 42.


Abwägung:
Zu Punkt 1):
Die Stellungnahme des WWA Ingolstadt zur Wasserversorgung in der Gemeinde Rohrbach wird zur Kenntnis genommen und findet bei den weiteren Überlegungen Berücksichtigung. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Zu Punkt 2):
Die Gemeinde Rohrbach begrüßt die Beurteilung des WWA Ingolstadt zum bestehenden Wasserrecht für das Regenrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße. Die Stellungnahme ergeht in diesem Punkt daher zur Kenntnis. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Zu Punkt 3):
Die Stellungnahme zu diesem Punkt findet bei Fortsetzung der Erschließungsplanung sowie Umsetzung der Erschließungsanlagen entsprechende Beachtung. Die erforderlichen Nachweise bzw. die Erstellung eines Anlagenbuches und einer Betriebsvorschrift für das „Regenrückhaltebecken 2“ im Baugebiet werden erstellt und dem WWA Ingolstadt vorgelegt. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr