Vorstellung der Geländeschnitte mit Anpassung der Höhenfestsetzungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der GR-Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, wurde für jedes Grundstück ein Geländeschnitt erstellt und die Höhenfestsetzungen (Aufteilung der Vollgeschosse, Wand- und Gesamthöhe) samt Geländefestsetzungen im Bebauungsplan neu betrachtet und entsprechend modifiziert. Herr Roider vom Büro OPLA stellte die Neuerungen und Änderungsvorschläge gegenüber der BPL-Fassung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
In diesem Zuge galt es auch nochmal – wie in der GR-Sitzung vom 22.07.2020 in Zusammenhang mit der Löschwasserversorgung diskutiert – die Anzahl der Vollgeschosse für die Mehrfamilienhäuser zu besprechen. Bislang sind bis zu 4 Vollgeschosse möglich. Man verständigte sich in der GR-Sitzung vom 22.07.2020 darauf, zunächst die Erstellung der Geländeschnitte und ggf. hieraus resultierender Erkenntnisse abzuwarten. Hinsichtlich der Löschwasserversorgung besteht bei 4 VG ein höherer Bedarf (96 m³/h über die Dauer von 2 Stunden) und müsste daher vom Grundstückseigentümer/Bauherr selbst auf dem Grundstück vorgesehen werden (z.B. mittels Löschwassertank). Die Gemeinde muss lediglich den gesetzlichen Grundschutz von 48 m³/h über die Dauer von 2 Stunden sicherstellen.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die erstellten Geländeschnitte samt Modifizierung der Höhen- und Geländefestsetzungen. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (max. 4 VG) bei den Mehrfamilienhäusern wird beibehalten sowie der bezeichnete Hinweis zur (privaten) Löschwassersicherstellung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr