Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:

Im Bereich des Bebauungsplanes „Schelmengrund, 2. Bauabschnitt" der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Boden-verunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.llm zu informieren.

Laut Ziffer 5.2. (Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen) im Vorentwurf vom 11.12.2018 wird empfohlen, vorsorglich Bodenuntersuchungen auf geogene Bodenbelastungen durchzuführen. Die Untersuchungen sollten auch ggf. aus der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Hopfengärten) entstandene Bodenbelastungen berücksichtigen.

Abwägung:
Im Zuge der Erschließungsplanung wurde ein Bodengutachten erstellt. Dieses gibt grundsätzlich Auskunft über die Bodenverhältnisse im Allgemeinen (Versickerung, Tragfähigkeit usw.). Ebenfalls wurden chemische Laboruntersuchungen hinsichtlich etwaiger Bodenbelastungen vorgenommen (Ergebnis: Z0 bzw. Z1.1-Material für uneingeschränkten Einbau vorhanden). Das Bodengutachten wird im Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitausgelegt. Ungeachtet dessen ist vor Beginn der Planung der Wohngebäude in eigener Verantwortung vom Bauherrn der tatsächliche Zustand vor Ort zu prüfen. Eine Änderung der Planung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Beschluss

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung der Bauleitplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr