Bürger 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.24

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Verschattung der Fensterflächen auf der Südseite
Neben der Verschattung von (potentiellen) Solaranlagen — mein Grundstück ist noch nicht bebaut — werden die südliegenden Fensterflächen unverhältnismäßig beschattet. Gründe dafür sind sowohl die dichtere Bebauung im Vergleich zu „Schelmengrund — 1. Bauabschnitt", sowie max. Höhe der Gebäude lt. Bebauungsplan:        
Aufgrund der dichten Bebauung mit Abständen zwischen den Häusern von 7–9 m, die deutlich unter den Abständen im Bestand aus Bauabschnitt 1 im Schelmengrund mit 14-16 m liegen, wird eine nahezu durchgehende Verschattung auf tieferliegende Parzellen für die Fensterflächen erzielt. Interessant ist, dass dadurch eine Ungleichbehandlung der Bewohner des Schelmengrundes erreicht wird und ebenfalls dem „Zeitgeist" einer dezentralen (auch auf Einzelgebäude-Basis) Energieerzeugung entgegensteht, also Stromerzeugung mit Eigenverbrauch durch Solarzellen auf dem Gebäude. Inwieweit beide Punkte rechtlich eingefordert werden können, ist zu klären.        
Ein fairer Ansatz (nicht die Maximierung des ökonomischen Ertrages darf Vorrang vor anderweitigen Interessen haben) wäre, die Bebauung bzw. v.a. die Aufteilung der Parzellen zu überplanen. Durch größere Abstände zwischen den Häusern wird dadurch mehr Sonnenlicht für tieferliegende Gebäude aus Bauabschnitt 1 ermöglicht. Vorstellbar ist, die sichtbare Gesamthöhe bezogen auf die sichtbare Höhe 425 m ü. NHN auf 9,6 m zu reduzieren, den Abstand der Bebauungsgrenze zur Grundstücksgrenze von 6 m auf 12 m zu erhöhen und die Parzellen zu vergrößern.

  1. Entwässerung — Hangwasser
Nach vorliegender schriftlicher Ausführung zur Planung des Bauabschnittes 2 Schelmengrund ist durch das starke Gefälle mit „wild abfließendem Hangwasser bei Starkregenereignissen zu rechnen" (S. 19 in Begründung und Umweltbericht). Es ist daher und auf Grund der Erfahrung der Überflutungen am Schelmengrund in 2012 (v.a. Schelmengrund 12 und 14) nicht nachvollziehbar, dass ein Großteil der Regenrückhaltemaßnahmen (Gräben, Rigolen) ersatzlos zurückgebaut werden soll. Weitere Erfahrungen mit vollgelaufenen Gebäuden nach Starkregenereignissen gab es in Rohrbach über die letzten 40 Jahre, schwer einsehbar, warum diese nicht analysiert wurden und die Erkenntnisse — sollten diese vorliegen - bei neuen Bebauungsplänen berücksichtigt werden.        
Mehrfach lief das ablaufende Regenwasser sogar über Hofmarkstraße und Mühlweg — durch den Hochwasserdamm am Ende des Mühlwegs ist ein Abfluss des „Wildwassers" nicht gewährleistet. Hier verweise ich gerne wieder auf den Vorrang der Erträge (s.o.).        
Trotz eines möglichen Ausbaus der Regenwasserkanalisation ist nach meiner Einschätzung damit zu rechnen, dass bei Starkregengüssen aufgrund des nun deutlich vergrößerten Einzugsgebietes am tiefer liegenden Schelmengrund (1. Bauabschnitt) mit Rückstau durch den überfüllten Regenwasserkanal sowie Austritt von Regenwasser aus den Gullideckeln und dadurch Überflutung bzw. wild abfließendem Hangwasser gerechnet werden muss.        
Seitens der Planung wird, da die Schutzmaßnahmen des Bauabschnittes 1 zurückgebaut werden, zudem empfohlen (S. 20 in Satzung), eigene Vorkehrungen auf dem Privatgrundstück zu treffen. Dies ist aber bei Bestandsobjekten mit fertig angelegten Außenanlagen- wenn überhaupt- nur mit erheblichem, nicht zu vertretendem, Zusatzaufwand möglich. Außerdem sind die zu treffenden Gegenmaßnahmen nicht spezifiziert. Mehr als die neuen Parzellen betrifft es den Baubestand (Bauabschnitt 1).        
Noch schwerer wiegt, dass die Gemeinde versucht, sich mit einem derartigen Passus rechtlich schadlos zu halten und die Konsequenzen auf die Bürger abzuwälzen. Ich weise hier schriftlich noch auf Folgendes hin: im Extremfall werden nicht nur die Bewohner des Schelmengrundes, sondern alle weiteren (Ottersrieder Str,) bis hin zum Abfluss in die Ilm betroffen sein. Sollte sich dies in den nächsten Jahren bewahrheiten, werde ich auf dieses Schriftstück referenzieren.        
Deshalb bitte ich Sie, diese Punkte in die Weiterplanung des 2. Bauabschnittes einzubeziehen (s. auch oben: zu dichte Bebauung) und zusätzliche öffentliche Regenrückhaltemaßnahmen im oberen Bauabschnitt 2 (als Beispiel soll hier das Baugebiet Radlhöfe in Pfaffenhofen angeführt werden, in dem mehrere öffentliche Regenrückhaltebecken platziert wurden) zu schaffen, um zum einen wild abfließendes Hangwasser zu vermeiden und zum anderen die Regenwasserkanalisation so zu entlasten bzw. erst zeitversetzt mit dem Niederschlag zu beaufschlagen.        
Außerdem empfehle ich, bestehende Regenrinnen an der Grenze des alten Bauschnittes 1 auf jeden Fall bis zur tatsächlichen Bebauung auf den Parzellen 45-49 zu belassen, um während der Erschließungsphase bzw. bis zur tatsächlichen Bebauung, was unter Umständen Jahre dauern kann, Überflutungen der Parzelle 2079 sowie benachbarte (2077, 2078, 2080) auszuschließen.

Abwägung:
Zu 1):
Den Anregungen wird nachgekommen, der Bereich, welcher an im Norden bestehende Bebauung angrenzt wird überarbeitet. Die Baugrenze wird nach Süden verschoben. Zudem wird die Bebauung mit 4 statt 5 geplanten Wohnhäusern in diesem Bereich aufgelockert und die Firstrichtungen gedreht (s. GR-Beschluss vom 03.03.2020). Aufgrund der erforderlichen Entwässerung der Grundstücke in diesem Bereich ist zusätzlich ein Grünweg mit einer Breite von 3,0 m vorzusehen, welcher den Anliegern im Norden und Süden gleichzeitig als „Gartenweg“ die rückwärtige Erschließung der Grundstücke ermöglicht. Um eine Verschattung der nördlichen Grundstücke zusätzlich zu minimieren wird für alle Grundstücke im Baugebiet die maximale Höhe der Gebäude über NN festgesetzt, bezogen auf das Erdgeschoss. Dadurch kann die Auswirkung der Verschattung für alle Tages- und Jahreszeiten konkret für den Extremfall ermittelt werden.

Zu 2):
Im Wesentlichen werden die Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes wiedergegeben. Insofern kann auf die fachliche Würdigung und Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen werden. Den Anregungen wurde bzw. wird nachgekommen. Die Gemeinde hat die Erschließungsplanung einschließlich der Beseitigung von Abwasser (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) beauftragt. Die darin ermittelten Maßnahmen zum Schutz der Anlieger und der benachbarten Bebauung sowie der Unterlieger werden berücksichtigt. Das Konzept wird im weiteren Verfahren mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgte die Dimensionierung der Kanalisation sowie die Planung zusätzlicher Sickerrigolen und Regenrückhaltebecken. Die Bedenken können durch die Berechnung und entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeräumt werden. Die Konzepte für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wurden in der Bauleitplanung berücksichtigt. Die bisherigen Mulden werden zurückgebaut und an der neuen südlichen Grenze des Baugebietes zum Schutz vor wild abfließendem Wasser neu errichtet. Zudem werden im Bereich des Spielplatzes zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers zusätzlicher Regenrückhalt hergestellt. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass auf den Grundstücken zur Entlastung des Kanals Rückhaltemaßnahmen (Regenwasserzisternen) vorzusehen sind und eine lediglich eine gedrosselte Einleitung in das Kanalnetz zulässig ist.

Beschluss

Wie der fachlichen Würdigung und Abwägung entnommen werden kann, wird den Anregungen in Teilen gefolgt. Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr