Bürger 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.28

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bezüglich des 2. Bauabschnittes zum Baugebiet Schelmengrund habe ich eine Rückfrage zu fehlenden Regenrückhaltemaßnahmen auf dem Bebauungsplan. Während auf der zentralen Grünfläche an der Planstraße I insgesamt 3 Regenrückhaltebecken zu erkennen sind fällt mir das Fehlen solcher Rückhaltemaßnahmen im weitaus größeren Rest des neu geplanten Bebauungsgebiet auf. Aktuell ist die gesamte Fläche mit versickerungsfähigen Ackern bedeckt und eine Rückhaltemaßnahme (Graben entlang der künftigen Planstraße E) vor dem Kanalzulauf am Anschluss der heutigen Straße „Schelmengrund" zur „Planstraße A" ist vorhanden. Wird diese Fläche nun bebaut und die Rückhaltemaßnahmen entfernt erhöht sich die Zulaufmenge des Regenwassers in den Kanal stark und nicht zeitverzögert. Aufgrund des natürlichen Gefälles scheint ein Kanalanschluss auf Höhe der „Ehaftstraße“ und des „Schelmengrund“ wahrscheinlich. Ich rege hiermit an nennenswert Regenrückhaltemaßnahmen im neuen Bauabschnitt vorzuhalten und die Kapazität Regenwasserkanals nicht zu überlasten.

Abwägung:
Die bisherigen Mulden werden zurückgebaut und an der neuen südlichen Grenze des Baugebietes zum Schutz vor wild abfließendem Wasser neu errichtet. Zudem werden im Bereich des Spielplatzes zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers zusätzlicher Regenrückhalt hergestellt. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass auf den Grundstücken zur Entlastung des Kanals Rückhaltemaßnahmen (Regenwasserzisternen) vorzusehen sind und eine lediglich eine gedrosselte Einleitung in das Kanalnetz zulässig ist.

Beschluss

Der Anregung wird durch die mittlerweile vorliegende Planung bereits entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr