Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit in ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten, Fl.Nr. 231, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 3) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2021 ö 3.9

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 231, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Umbau des bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten geplant.
Zu dem Antrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 13.05.2020 vor.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 9 Stellplätze erforderlich, die auf dem Grundstück nachgewiesen sind. Die derzeitige gewerbliche Nutzung der Lagerhalle die zur Unterbringung von Stellplätzen geplant ist wird aufgegeben.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 09:11 Uhr