Tektur Schützenheim und Vereinsgaststätte, Fl.Nr. 1025, Gemarkung Rohrbach (Sportweg 18 und 20) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Das Vorhaben ist als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Mit der gegenständlichen eingereichten Tektur sind im Erdgeschoss im bestehenden Gastraum und Nebenraum diverse Umbauten geplant.
Aus gemeindlicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2022 07:53 Uhr