Antrag auf isolierter Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.Nr. 243/5, Gemarkung Burgstall (Moorweg 10) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.03.2022 ö 2.9

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Moorweg – Am Bahndamm“.

Der Antragseller plant an der südlichen Grundstücksgrenze zu den Fl.Nrn. 958 und 957/2 Gemarkung Rohrbach einen Sichtschutzzaun in Form von Kiefer Sichtschutzelementen (Grundmaße je Element 1,70 x 1,56 - 1,70 m, L x H) zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Sichtschutzelemente mit einer Höhe von 1,56 bis 1,70 m statt Zwischenzaun in Ausführung eines Maschendrahtzaunes mit einer max. Höhe von 1 m

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Antragsteller wurden bereits Befreiungen zur Errichtung von Sichtschutzelementen mit einer Höhe von 1,60 m erteilt.

Die betroffenen Grundstücksnachbarn wurden von der Gemeinde Rohrbach zu dem Vorhaben beteiligt. Die Eigentümer der Fl.Nr. 957/2 Gemarkung Rohrbach stimmten dem Vorhaben zu. Von den anderen Eigentümern ist keine Rückmeldung bei uns eingegangen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 08 „Moorweg – Am Bahndamm“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 07:53 Uhr