Errichtung einer Terrassenüberdachung mit beweglichen Wetterschutzelementen, Fl.Nr. 922/7, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 62 a) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2022 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt unmittelbar angrenzend an das Baugebiet „An der Ilm“ an, im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Der Bauherr plant ans bestehende Wohnhaus eine Terrassenüberdachung mit Wetterschutzelementen (Grundmaß 3,35 x 5,50 m) zu errichten.
Die Baugenehmigung für das bestehende Wohnhaus wurde am 03.09.1992 AZ: 30/602 BV S 684/92 erteilt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die geringfügige Erweiterung des Wohnhauses, nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 15:15 Uhr