Pauschale Sportbetriebsförderung der Sportvereine für 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die staatlichen Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (früher: Übungsleiterzuschüsse) werden seit dem Förderjahr 2005 auf der Basis der so genannten Mitgliedereinheiten (ein Erwachsener = 1 Einheit, ein Jugendlicher = 10 Einheiten, eine Übungsleiterlizenz = 650 Einheiten, eine Zusatzlizenz = 325 Einheiten) bezuschusst.
Neben den staatlichen Zuwendungen erhalten die Sportvereine auch eine Förderung durch den Landkreis Pfaffenhofen. Dieser schüttet für das Jahr 2017 wie im Vorjahr einen gedeckelten Betrag in Höhe von 120.000,00 € an alle zuwendungsberechtigten Vereine im Landkreis aus. Als Verteilungsmaßstab dienen die vom Freistaat ermittelten Mitgliedereinheiten. Pro Mitgliedereinheit ergibt sich durch diese Regelung ein Zuschuss in Höhe von 0,14612833 € (Vorjahr: 0,14807466 €). Insgesamt betragen die Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Rohrbach 4.610,78 € (Vorjahr: 4.557,89 €).
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach orientiert sich bei der pauschalen Sportbetriebsförderung an den Richtlinien des Landkreises Pfaffenhofen und gewährt für das Jahr 2017 wie der Landkreis folgende Zuschüsse an die Vereine:
TSV Rohrbach
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1.853,93 €
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DJK Rohrbach
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976,72 €
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SV Fahlenbach
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1.640,29 €
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139,84 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2018 15:43 Uhr