Vorstellung sowie Diskussion und Billigung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfes (Ing.-Büro Huber ist anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Nach dem Auszug der BayWA soll das Areal (Gesamtgröße 6.999 m²) für eine Wohnbebauung überplant werden. Hierzu beantragt die Hallertauer Volksbank (HVB) als Eigentümerin der Fläche die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“. Herr Lange von der Vorstandschaft der HVB war anwesend und berichtete kurz über den Sachstand zum Auszug der BayWA. Die Änderung betrifft ausschließlich die Fl.Nrn. 1126/5, 1126/6 und 1126/10, Gemarkung Rohrbach. Mit der Überplanung wurde durch die HVB das Ing.-Büro Huber aus Mainburg beauftragt. Herr Huber war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Planung. Das Projekt wurde bereits in 2016 im Arbeitskreis „Baulandentwicklung“ vorbesprochen.

Der BPL-Änderungsentwurf ist als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. Als wesentliche Änderungspunkte sind zu nennen:

NEUE Fassung
ALTE Fassung
Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO
Errichtung von 5 Einzelhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten, 3 Dreispännern mit jeweils 1 Wohneinheit sowie 2 Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten
Keine Festsetzung bzgl. Haustyp bzw. Anzahl der Wohneinheiten
E+1+D-Bauweise (Erd-, Ober- und Dachgeschoss)
max. zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss)
Grundflächenzahl 0,4
Grundflächenzahl 0,4
Geschossflächenzahl 1,2
Geschossflächenzahl 0,8
max. Wandhöhe 6,50 m
max. Traufhöhe 6,50 m
Sattel- und Walmdach
Keine Festsetzung enthalten
25-45° (Satteldach) und 15-25° (Walmdach)
Dachneigung 22 bis 35 Grad
Dachform für Garagen frei wählbar
Garagen sind mit Satteldach auszuführen
Rot-, Schwarz- und Grautöne als Dacheindeckung
Dachfarbe, -aufbauten: bisher keine Festsetzungen enthalten

Herr Huber und Herr Lange führten aus, dass die bereits durchgeführten Bodenuntersuchungen keine Hinweise auf eine Kontamination ergeben haben.

Die gegenständliche 3. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt ersatzlos den ursprünglichen Bebauungsplan mit seinen ergangenen Änderungen für den bezeichneten Änderungsbereich. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ (mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen). Sämtliche Kosten für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren sind von der Hallertauer Volksbank zu übernehmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Sämtliche Kosten für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren sind von der Hallertauer Volksbank zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Erschließung des Areals ist die Errichtung einer neuen Erschließungsstraße (Breite 7 m inkl. 1,50 m breitem Gehweg) erforderlich, in der auch sämtliche Versorgungsleitungen (Kanal, Wasser etc.) einzubringen sind. Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist vom Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die geplante öffentliche Erschließungsstraße mit der Wasser- und Kanalleitung sowie die öffentlichen Stellplätzen sind nach fachgerechter Fertigstellung kostenfrei in das Eigentum der Gemeinde Rohrbach zu übertragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Hallertauer Volksbank VB und der Gemeinde Rohrbach abzuschließen.
Weiter sind im Zuge der Erschließungsarbeiten auch die vorhandenen ehemaligen Betriebsgebäude und –anlagen vollständig bzw. mindestens ebenerdig abzubrechen. Hierzu hat sich die Hallertauer Volksbank gegenüber der Gemeinde schriftlich zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 11:02 Uhr