Beschluss über neue Vergaberichtlinien Baulandmodell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.10.2022 sollen die aktuellen Vergaberichtlinien für das Baulandmodell durch den Haupt- und Finanzausschuss überarbeitet werden.

Der beigefügte Entwurf der Vergaberichtlinien wurde am 06.03.2023 im Haupt- und Finanzausschuss ausgearbeitet.

Im Entwurf sind die folgenden wesentlichen Änderungen enthalten:

  • Bei der Vermögensgrenze wird auch das Vermögen des Partners mitberücksichtigt (Teil I., Nr. 1 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
  • Bewerber, die mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben und sich gemeinsam bewerbende Paare erhalten 10 Punkte (Familienstand/Partnerschaft, Teil I., Nr. 2 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
  • Aufgrund der zusätzlichen Punkte für das Ehrenamt (siehe unten) wurden die Punkte für Kinder auf max. 40 Punkte reduziert (Teil I., Nr. 2 Buchstabe b der Vergaberichtlinien). Die Punkte je Kind wurden für ungeborene Kinder und Kinder bis einschließlich 10 Jahre von 20 auf 15 Punkte und für Kinder von 11 – 18 Jahre von 15 auf 10 Punkte gesenkt.
  • Für Familienstand/Partnerschaft und Kinder werden zusammengerechnet maximal 40 Punkte vergeben.
  • Zusätzlich zur Körperbehinderung soll auch die Pflegebedürftigkeit von Bewerben und von im Haushalt lebenden Partnern und Kindern ab Pflegegrad 2 in den Auswahlkriterien berücksichtigt werden (Teil I., Nr. 2 Buchstabe d der Vergaberichtlinien).
  • Bei den Punkten für Wohnen in Rohrbach (Teil I., Nr. 2 Buchstabe e der Vergaberichtlinien) wird nicht mehr nur auf die letzten 10 Jahre abgestellt. Es sollen alle Zeiten bis zu einer maximalen Unterbrechung von 10 Jahren berücksichtigt werden.
  • Das Ehrenamt wurde in die Auswahlkriterien mit insgesamt 10 Punkten aufgenommen (Teil I., Nr. 2. Buchstabe h der Vergaberichtlinien). Dadurch hat sich die Wertigkeit der ortsbezogenen Kriterien auf 50 % erhöht. Punkte für ein Ehrenamt erhalten die Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte.
  • Bei Punktegleichheit hat der Bewerber mit der höheren Kinderzahl Vorrang. Sollte eine Entscheidung so nicht herbeigeführt werden können, entscheidet wie bisher das Los.
  • Die verbindliche Kaufzusage wird bereits vor dem Beschluss des Gemeinderats über die Vergabe der einzelnen Grundstücke abgefragt. Ebenso muss bereits vor dem Gemeinderatsbeschluss eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden.

Die übrigen Änderungen ergeben sich größtenteils aus der im Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße“ in Waal angewandten Verwaltungspraxis. Alle Änderungen sind im dem TOP beigefügten Dokument „Vergaberichtlinien für Baugebiet Schelmengrund, 2. BA – Entwurf mit Änderungen nach HFA“ ersichtlich.

Auch der Bewerbungsbogen wurde entsprechend des Entwurfs der neuen Vergaberichtlinien angepasst und ist dem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die überarbeiteten Vergaberichtlinien und den Bewerbungsbogen in der vorliegenden Fassung mit der besprochenen Änderung der Wohnflächen in Teil I, Nr. 1 Buchstabe a der Vergaberichtlinien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 08:06 Uhr