- Bei der Vermögensgrenze wird auch das Vermögen des Partners mitberücksichtigt (Teil I., Nr. 1 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
- Bewerber, die mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben und sich gemeinsam bewerbende Paare erhalten 10 Punkte (Familienstand/Partnerschaft, Teil I., Nr. 2 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
- Aufgrund der zusätzlichen Punkte für das Ehrenamt (siehe unten) wurden die Punkte für Kinder auf max. 40 Punkte reduziert (Teil I., Nr. 2 Buchstabe b der Vergaberichtlinien). Die Punkte je Kind wurden für ungeborene Kinder und Kinder bis einschließlich 10 Jahre von 20 auf 15 Punkte und für Kinder von 11 – 18 Jahre von 15 auf 10 Punkte gesenkt.
- Für Familienstand/Partnerschaft und Kinder werden zusammengerechnet maximal 40 Punkte vergeben.
- Zusätzlich zur Körperbehinderung soll auch die Pflegebedürftigkeit von Bewerben und von im Haushalt lebenden Partnern und Kindern ab Pflegegrad 2 in den Auswahlkriterien berücksichtigt werden (Teil I., Nr. 2 Buchstabe d der Vergaberichtlinien).
- Bei den Punkten für Wohnen in Rohrbach (Teil I., Nr. 2 Buchstabe e der Vergaberichtlinien) wird nicht mehr nur auf die letzten 10 Jahre abgestellt. Es sollen alle Zeiten bis zu einer maximalen Unterbrechung von 10 Jahren berücksichtigt werden.
- Das Ehrenamt wurde in die Auswahlkriterien mit insgesamt 10 Punkten aufgenommen (Teil I., Nr. 2. Buchstabe h der Vergaberichtlinien). Dadurch hat sich die Wertigkeit der ortsbezogenen Kriterien auf 50 % erhöht. Punkte für ein Ehrenamt erhalten die Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte.
- Bei Punktegleichheit hat der Bewerber mit der höheren Kinderzahl Vorrang. Sollte eine Entscheidung so nicht herbeigeführt werden können, entscheidet wie bisher das Los.
- Die verbindliche Kaufzusage wird bereits vor dem Beschluss des Gemeinderats über die Vergabe der einzelnen Grundstücke abgefragt. Ebenso muss bereits vor dem Gemeinderatsbeschluss eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden.