Für den Radweg Rohrbach – Waal wird mit Kosten in Höhe von ca. 305.089,39 € gerechnet, davon betragen die reinen Baukosten ca. 185.693,55 €.
Gefördert wird der Radweg nach der Kommunalrichtlinie mit 50 % der Baukosten. Grunderwerb, Planung und Ausgleichsflächen werden nicht gefördert.
Zwischenzeitlich haben wir auch den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Nach diesem beträgt die Förderung maximal 92.847,00 € (= 50 % der Baukosten). Die Aufträge müssten bis spätestens 30.06.2024 vergeben werden, ansonsten verliert der Zuwendungsbescheid seine Gültigkeit.
Nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden Radwege mit 75 % gefördert. Hier sind u.a. auch Planungskosten und Ausgleichsflächen förderfähig.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wurde ursprünglich als mögliche Förderrichtlinie verworfen, da die Umsetzung bis zum 31.12.2023 hätte erfolgen müssen. Zudem wäre zunächst die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzepts oder Radverkehrskonzepts notwendig gewesen.
Das Sonderprogramm wurde kürzlich bis Ende 2028 verlängert. Zudem wurde der Radweg Rohrbach – Waal in das kürzlich fertiggestellte Radverkehrskonzept des Landratsamtes aufgenommen und ist im Bayernnetz für Radler enthalten. Somit wäre eine Förderung des Radwegs über dieses Sonderprogramm nun grundsätzlich denkbar.
Aufgrund der deutlich attraktiveren Förderkonditionen wäre angedacht, einen Zuwendungsantrag nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen notwendig, u.a. ein Sicherheitsaudit (Kosten ca. 1.000,00 €). Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern müsste der Zuwendungsantrag baldmöglichst gestellt werden, da das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in der Vergangenheit bereits einmal überzeichnet war.
Wie viel Zeit für die Bearbeitung des Zuschussantrags eingeplant werden muss, kann seitens der Regierung von Oberbayern nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich besteht ein gewisses Restrisiko, dass der Zuwendungsantrag nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ abgelehnt wird und aufgrund langer Bearbeitungszeiten für diese eventuelle Ablehnung die o.g. Frist nach der Kommunalrichtlinie zur Vergabe der Aufträge nicht eingehalten werden kann und somit auch diese Förderung entfällt.
Eine Kombination der beiden Förderprogramme ist nicht möglich.
Die Kosten für den Wellblechdurchlass und Schotterweg (ca. 65.128,70 €) sind bei den o.g. Kosten nicht berücksichtigt, da der Wellblechdurchlass im Rahmen der Renaturierung des Rohrbächleins nach der RZWas gefördert wird.