Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 31)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist geplant das bestehende Einfamilienhaus in der südlichen Gebäudehälfte auf einer Grundfläche von 8,86 x 9 m mit einem Obergeschoss (Wandhöhe 7,28 m) und Dachgeschossausbau sowie der Errichtung eines Balkons zu erweitern. An der nördlichen best. Gebäudehälfte soll im Osten für die im OG bzw. DG zusätzlich entstehende Wohneinheit ein Zugang errichtet werden.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2023 15:20 Uhr