Entscheidung über Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm" für das Grundstück Fl.Nr. 922/7, Gemarkung Rohrbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ (in Kraft getreten am 17.07.1973) vor. Der Änderungsantrag betrifft ausschließlich eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 922/11, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert). Es wird die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Grundfläche ca. 10 x 12 m) mit Doppelgarage im südlichen Anschluss des letzten Bestandsgebäudes (Im Gellert 62a) beantragt. 

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche liegt außerhalb des Geltungsbereiches des einschlägigen Bebauungsplanes. Bereits das bestehende Wohnhaus „Im Gellert 62a“ liegt außerhalb des Bebauungsplanes, konnte jedoch damals im Wege einer Einzelbaugenehmigung errichtet werden. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes wäre somit konsequenterweise auch das Grundstück Fl.Nr. 922/7, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 62a) nachträglich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinzubeziehen. 
Aus ortsplanerischer und städtebaulicher Sicht der Gemeinde ist die Erweiterung des Bebauungsplanes im beantragten Umfang vertretbar. Es handelt sich um einen verträglichen Bebauungsabschluss im Süden des Wohngebietes. Eine weitere Ausweisung von Bauflächen an dieser Stelle ist – bis auf das Nachbargrundstück Fl.Nr. 922/8, Gemarkung Rohrbach (hier besteht kein Interesse an einer derzeitigen Überplanung) – in Anbetracht der Erschließungssituation nicht mehr zielführend und damit ortsplanerisch ausgeschlossen. Das Grundstück befindet sich nördlich des hergestellten Hochwasserdammes und ist somit grundsätzlich überschwemmungsfrei. Der Hochwasserdamm allein bildet zudem einen adäquaten Ortsrandabschluss der Bebauung an dieser Stelle. Im Flächennutzungsplan ist die bezeichnete Fläche bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Für die BPL-Änderung bedarf es eines Regelverfahrens u.a. mit Umweltbericht und ökologischem Ausgleich. 

Aus Sicht der Gemeinde sollte ein Bauzwang (20 Jahre) zur Absicherung der Bauabsichten auferlegt werden. Von der Anwendung des gemeindlichen Baulandmodells wird aufgrund der Überplanung einer einzelnen Parzelle abgesehen (städtebaulich begründbare Einzelfallentscheidung).

Dem Antrag kann unter Beachtung folgender Voraussetzungen zugestimmt werden:
  1. Die Erschließung der beantragten Parzelle hat über die private Zufahrt im Norden zur Anbindung an die öffentliche Straße zu erfolgen. Hierzu ist der Eintrag eines dinglich gesicherten Fahrtrechts (Grunddienstbarkeit) vor Inkrafttreten der BPL-Änderung vorzulegen. Sollte die bezeichnete Zufahrtsfläche dem beantragen Baugrundstück zugeschlagen werden, wäre für das Anwesen „Im Gellert 62a“ ein entsprechendes Wegerecht einzuräumen.
  2. Die Kosten für die erforderlichen Hausanschlüsse Wasser/Kanal sind vom Antragsteller per Sondervereinbarung (inkl. Anteil im öffentlichen Bereich aufgrund eines überlangen Hausanschlusses) zu tragen. Für die dingliche Sicherung der Leitungen gilt Punkt a) analog. 
  3. Die Zufahrt ist durch den Antragsteller zur Abwicklung des anfallenden Verkehrs ausreichend zu befestigen (z.B. Pflasterung). 
  4. Die für den ökologischen Ausgleich erforderlichen Flächen sind durch den Antragsteller (z.B. auf dem bezeichneten Grundstück) bereit zu stellen und auf Verlangen der Unteren Naturschutzbehörde dinglich zu sichern. Es erfolgt keine Abwicklung über das gemeindliche Ökokonto.
  5. Es wird ein 20-jähriger Bauzwang, innerhalb dem das Wohngebäude bezugsfertig zu errichten ist, auferlegt. 
  6. Die anfallenden Planungs- und sonstigen Verfahrenskosten sind vom Antragsteller per städtebaulichen Vertrag zu übernehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ im dargestellten Umfang unter Beachtung der definierten Voraussetzungen sowie der Anpassung des Bauzwanges zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Auszug FNP (.pdf)
Lageplan BPL-Änderung (.pdf)

Datenstand vom 02.05.2024 10:56 Uhr