Ermächtigung der Verwaltung zum Erwerb eines Nutzfahrzeuges mit Allradantrieb für den Bauhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Arbeiten am Kanalnetz sowie den Regenrückhaltebecken die jetzt vom Bauhofpersonal durchgeführt werden, ist die Anschaffung eines geschlossenen Nutzfahrzeuges mit mind. 2 m Ladefläche und Anhängekupplung erforderlich. Laut Bauhofmitarbeiter ist für die auszuführenden Arbeiten wie z.B. Kontrollen an den RRB nach Starkregenereignissen ein allradangetriebenes Fahrzeug zwingend erforderlich. Im Haushalt sind hierfür 25.000,-- € eingestellt. Das angesetzte Budget reicht für den Erwerb eines gut erhaltenen allradangetriebenen Gebrauchtwagens keinesfalls aus.
Es wurde bei diversen Autohäusern (Renault, VW, Opel, Mercedes Fiat) angefragt. Nutzfahrzeuge mit Allradantrieb sind nur sehr vereinzelt auf dem Markt die meisten Autobauer mit Ausnahme von VW (Caddy und Transporter) sowie Mercedes bieten nur frontangetriebene Fahrzeuge an. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Fahrzeug.
Anfragen bei den Autohäusern Schweiger, Klepmeir und Hartl waren bis dato erfolglos.
In den bekannten Internetportalen wird man vereinzelt fündig, allerdings sind die Fahrzeuge auf Grund des geringen Angebots sehr kurzfristig vergriffen.
Um künftig schneller handeln zu können schlagen wir vor, dass die Verwaltung ermächtigt wird zum Kauf, bei Vorliegen eines geeigneten Angebots bis zu einem Kaufpreis von max. 40.000,00.
Beschluss
Die Verwaltung wird zum Kauf eines allradangetriebenen Nutzfahrzeuges bis zu einem Kaufpreis von max. 40.000,00 € ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr