Information und Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Solarparks in Gambach (Fl.Nrn. 181, 184, 193, Gem. Gambach)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Fa. Anumar GmbH aus Ingolstadt hat eine Voranfrage zur Errichtung eines Solarparks auf den landwirtschaftlichen Grundstücken Fl.Nrn. 181, 184 und 193, Gemarkung Gambach, (Gesamtfläche ca. 6 ha) eingereicht. Der Standort liegt nordwestlich von Gambach, ca. 170 m westlich der GV-Straße nach Langenbruck. Auf den Fl.Nrn. 184 und 193, Gem. Gambach, wäre die Errichtung des Solarrmodule geplant. Auf der an die BV-Straße angrenzenden Fl.Nr. 181, Gem. Gambach, käme die erforderliche ökologische Ausgleichsfläche zum Liegen. Die zu überplanende Gesamtfläche beträgt ca. 6 ha. Als Leistung des Solarparks wird eine Energieerzeugung von 7.350 MWh bei einer jährlichen CO²-Einsparung von ca. 5.600 to. angegeben.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen Freiflächen-PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Die Begrenzung der Anlagen auf die Korridore entlang der Autobahn und Bahnlinie wurde aufgehoben. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (landschaftliches Vorbehaltsgebiet, ertragreiche Böden, wassersensibler Bereich), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie im Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Die weiteren Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 (einschl. der hierzu erfolgten Änderungsbeschlüssen) sind zu beachten (wie z.B. Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage im Gemeindegebiet, Beachtung Schutzabstände wegen benachbarter Hopfengärten, Prüfung wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung von Bürgern an der PV-Anlage). Die 0,2-Cent-EEG-Beteiligung der Kommune am Solarpark wird vom Betreiber ebenfalls angeboten.
Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche anfallenden Planungskosten sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. Auch die ökologischen Ausgleichsflächen sind vom Vorhabensträger beizubringen.
In der heutigen Sitzung soll eine Grundsatzentscheidung zu dem Projekt getroffen werden. Die Beschlüsse zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens sind zu gegebener Zeit zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Solarparks auf den Grundstücken Fl.Nrn. 181, 184 und 193, Gemarkung Gambach, grundsätzlich zu. Die gemeindliche PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen vom 25.07.2017 (einschl. der hierzu erfolgten Änderungsbeschlüssen) ist zu beachten. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche Planungskosten einschließlich der Bereitstellung der ökologischen Ausgleichsflächen hat der Vorhabensträger zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11
Dokumente
Vorentwurfsskizze Rohrbach VII - 03.04.2024 (.pdf)
Datenstand vom 13.06.2024 12:20 Uhr