Bürger 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 2.2.1.29

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Errichtung eines solchen Platzes würde nicht nur zu einer Versiegelung von Flächen führen, sondern auch zu einem Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. 

Des Weiteren wäre mit einer deutlichen Zunahme von Staub-Lärmbelästigung durch den vermehrten Verkehr von LKWs zurechnen. Diese würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Zudem ist zu beachten, dass das geplante Sondergebiet die Zunahme des Schwerlastverkehrs in der Region verstärken würde, was zu einer weiteren Belastung der Straßen und der Umwelt führen könnte.

Aus diesen Gründen bitte ich sie, den Bau des Sondergebiets nochmals zu überdenken.

Abwägung:
Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft wird vermieden durch eine hochwertige und effektive Eingrünung sowie dem Waldbestand; es werden keine natur- und artenschutzfachlich hochwertigen Flächen zerstört oder beeinträchtigt, da sich das Vorhaben auf einer intensiv genutzten Ackerfläche befindet.
Es sind keine Grünstrukturen, Biotope oder biotopähnliche Strukturen innerhalb der Planfläche vorhanden. Das Vorhaben stellt einen Eingriff (u.a. Versiegelung) nach dem Gesetz dar und wird entsprechend gleichwertig ausgeglichen.
Gem. den faunistischen Untersuchungen der biolog. Fachkraft konnten u.a. aufgrund der intensiven Nutzung sowie der starken Vorbelastungen weder auf der Planfläche noch in der unmittelbaren Umgebung sensible Arten festgestellt werden. Somit ist von keiner Beeinträchtigung der Avifauna auszugehen. Ebenso gilt dies für die Gruppe der Reptilien, da sich geeignete Habitatstrukturen lediglich außerhalb der Vorhabenfläche befinden und somit erhalten bleiben. Weitere Tiergruppen wurden nicht vorgefunden.
Dasselbe gilt für alle weiteren Schutzgüter, wofür entsprechende Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden, falls erforderlich (siehe Umweltbericht). 

Lärm-Staubentwicklung durch LKWs
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. 
Für das durch die Ansiedlung auf den öffentlichen Straßen bedingte Fahrzeugaufkommen sind die kumulativen Voraussetzungen unter Ziffer 7.4 TA Lärm nicht erfüllt. Weitergehende organisatorische Maßnahmen bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sind nicht erforderlich. Die Fahrbewegungen konzentrieren sich auf die Tagzeit (6-22 Uhr). 35 Lkw am Tag sind in Spitzenzeiten für Großbaustellen in die schalltechnischen Berechnungen eingestellt.

Schwerlastverkehr
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. Die kontinuierliche Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen allgemein, im speziellen auf überörtlichen Straßen wie der Kreisstraße PAF 21 in Ottersried, Gambach und Rohrbach, ist ein grundsätzliches Belastungsthema für die Kommunen und ihre Anwohner. Hier besteht generelles Verständnis für die subjektive Kritik unmittelbar betroffener Anlieger über die Zunahme an Fahrzeugbewegungen. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben tragen – rein objektiv gesehen - hier jedoch nur einen untergeordneten Teil im Verhältnis des täglichen Verkehrsaufkommens an der Kreisstraße bei. Dies erscheint aus gemeindlicher Sicht daher grundsätzlich noch als vertretbar. 

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr