Beschluss über Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Altanschließer müssen für die Verbesserungsmaßnahme „Neubau Hochbehälter St. Kastl“ einen Verbesserungsbeitrag an die Gemeinde Rohrbach entrichten. Von künftigen Neuanschließern ist jedoch ein um die Kosten der Verbesserungsmaßnahme erhöhter Herstellungsbeitrag zu entrichten. Aufgrund dessen musste auch der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung neu kalkuliert werden.

Zuletzt wurde der Herstellungsbeitrag mit der Rechnungsperiodenkalkulation ermittelt. Diese bringt jedoch einige Schwierigkeiten/rechtliche Unsicherheiten mit sich. Aufgrund dessen wurde der neue Herstellungsbeitrag mit der allgemein üblichen Globalkalkulation berechnet.
Aufgrund der Umstellung der Berechnungsmethode auf die Globalkalkulation verringern sich die neuen Herstellungsbeiträge im Vergleich zu den zuletzt kalkulierten Beiträgen etwas.

Die Kalkulation von Frau Radlbeck (Kommunalberatung Radlbeck) hat die folgenden neuen Beitragssätze für Neuanschließer ergeben:
1,54 € pro m² Grundstücksfläche (bisher: 2,23 €),
5,46 € pro m² Geschossfläche (bisher: 5,87 €).

Gleichzeitig mit Inkrafttreten der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung muss auch die neue Beitragssatzung mit dem o.g. Herstellungsbeitrag in Kraft treten. Der Entwurf der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) ist dem TOP beigefügt.
Neben der Anpassung des Satzungsgebiets haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese sind aus der beigefügten Entwurfsversion der Satzung ersichtlich.

Da die Kalkulation der neuen Gebühren derzeit noch nicht abgeschlossen ist, sind in der beigefügten BGS/WAS noch die „alten“ Gebührensätze enthalten. Die neuen Gebührensätze sollen jedoch auch erst zum 01.01.2025 in Kraft treten. Sobald die neuen Gebühren endgültig feststehen, wird aufgrund dessen über die entsprechende Änderung der BGS/WAS zum 01.01.2025 erneut Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 09:01 Uhr