Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erforderlich.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Veränderungen von 747.100 € 667.100 € sinkt.
(-80.000 €).
Die größten Veränderungen gibt es in folgenden Bereichen:
- Mehrausgaben bei den Betriebskostenförderungen für Dritte (Bereich Kindertagesbetreuung)
- Mehrausgaben für Wasserzukauf der Waaler Gruppe
- Mehrausgaben für Gewerbe- und Körperschaftssteuer Waaler Gruppe
- Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
- Einsparung bei der Vorsteuer Waaler Gruppe
- Mehrausgaben Brunnenregenerierung
- Vorsteuererstattung
- Mehrausgaben für Katastropheneinsätze Juni Hochwasser
Der Verwaltungshaushalt schließt mit 17.499.100 € (Haushaltsplan: 17.319.100 €).
Im Vermögenshaushalt führen die vorgenommenen Veränderungen dazu, dass anstelle der Rücklagenzuführung von 449.000 € eine Rücklagenentnahme von 61.000 € notwendig ist (-510.000 €).
Die größten Veränderungen kommen zustande, weil sich Maßnahmen/Mittelabflüsse auf Folgejahre verschieben, z.B.
- Grundstücksverkäufe BG Waal
- Brunnen und Zuleitungen
- Umrüstung Feuerwehrsirenen auf digital (Förderantrag noch nicht genehmigt)
- Zuschuss Sanierung Schmellerhalle (Kassenmittel von Reg. begrenzt)
- Zuschuss für Investitionen für Tabeki (in 2024 nur Rate bewilligt)
- Investitionszuschuss für Sportvereine (Anbau SV Fahlenbach, TSV Sanierung Vereinsheim erst in 2025)
oder Ansatzerhöhungen nötig sind, z.B.
- Kinderhaus Tabeki
- Grunderwerbskosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens BG Schelmengrund – 2. BA
Der Vermögenshaushalt schließt mit 5.836.600 € (Haushaltsplan: 6.275.300 €).
Im Detail wird auf die Anlagen verwiesen.
Auswirkung der Nachtragsveränderungen auf den Rücklagenstand
Der Rücklagenstand zu Beginn des Haushaltsjahres war bei rund 1.907.000 €. Im ursprünglichen Haushalt war eine Zuführung in Höhe von 449.000 € vorgesehen. Durch die Änderungen im Vermögenshaushalt ergibt sich stattdessen eine Rücklagenentnahme in Höhe von 61.000 €, so dass der Rücklagenstand zum Ende des Haushaltsjahres planmäßig 1.846.000 € beträgt. Die Mindestrücklage in Höhe von 163.000 € kann vorgehalten werden.
Auf die Übersichten in der Anlage zur Haushaltssatzung (Seiten 104 bis 107) wird verwiesen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 ist dem Tagesordnungspunkt angefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Veränderungen in seiner Sitzung vom 05.11.2024 ausführlich beraten und dem Gemeinderat empfohlen, die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen
Auf der Haushaltsstelle 0600.94000 Sanierung Rathaus wurde der Eintrag einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € für die Jahre 2025 und 2026 festgestellt. Dies entspricht nicht dem GR-Beschluss. Die Verpflichtungsermächtigung soll gelöscht werden.