Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 "Ottersrieder Straße West"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Ottersrieder Straße West“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
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durch den nördlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Kreisstraße PAF 21, Fl.Nr. 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
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im Osten:
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durch den östlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 259 der Gemarkung Rohrbach
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im Süden:
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durch den südlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 437/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 259, 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
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im Westen:
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durch den westlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 437/Tfl. und 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach
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Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 259, 437/Tfl., 260/17 Tfl., 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung von zwei langgestreckten Baukörpern zur Schaffung von Wohnflächen (ambulant betreute Wohngemeinschaften, barrierefreie Wohnungen für Senioren und klassischer Wohnraum) sowie Gewerbeflächen (Einzelhandelsdienstleister) in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Architekturbüro Gerlsbeck, Scheyern, beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss +Info Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 22.01.2025 10:39 Uhr