Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö 2.2.1.1

Sachverhalt

  1. Ein- und Durchgrünung des Plangebietes

Stellungnahme:
Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete [...] soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z. B. Staub, Spritz- bzw. Düngemittelabdrift, Blendwirkung, etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).
Die Abwägung der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezüglich der Eingrünung und Einbindung in die Landschaft wird – auch im Hinblick auf den notwendigen Sichtschutz (siehe auch Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern vom 22.11.2017) – aufrechterhalten. Auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 26.09.2017 wird dringend verwiesen.

Abwägung:
Die Forderung nach zusätzlichen Eingrünungen wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abgewogen:
Bisher sind an jeweils 3 Seiten der Anlagen Grünstreifen mit einer Breite zwischen 5 m und 20 m vorgesehen, die mit einer zweireihigen Hecke bepflanzt werden. Da insbesondere auf der östlichen Teilfläche die zur Verfügung stehende Modulfläche begrenzt ist und eine Eingrünung in Richtung der Autobahn in Bezug auf das Landschaftsbild als nicht notwendig erachtet wird, soll an dieser Planung festgehalten werden.

An dieser Abwägung wird festgehalten. Der notwendige Sichtschutz gemäß Gutachten wurde bereits in die Festsetzungen eingearbeitet und kann auch über bauliche Maßnahmen erreicht werden.

Beschlussvorschlag:
An der bisher zur Thematik Eingrünung ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird weiter festgehalten.

Beschluss:
An der bisher zur Thematik Eingrünung ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Planungsrechtliche Anforderungen

Stellungnahme:
Die Umsetzung der Anregungen (z.B. Festsetzung einer GRZ, Verschiebung von Teilen der Inhalte unter Punkt B. 8.2 in die Hinweise, die Herausnahme der Zeiten der Mäharbeiten, die Information über die DIN-Vorschriften, Formulierung im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Mahd und Flächeneingrünung, Neuformulierung der Gestaltung baulicher Anlagen unter B. 4.1) wird begrüßt. Unter Punkt B. 9.3 wird eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage als unzulässig festgesetzt. In der Begründung ist dies unter Berufung auf den Festsetzungskatalog des BauGB näher zu erläutern und in Begründung bzw. Umweltbericht zu ergänzen.
Unter Punkt B. 13. fehlen Textteile der Festsetzung. Diese sind entsprechend der Planungsabsicht der Gemeinde noch zu ergänzen. Sollten durch diese Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung berührt werden, ist diese geänderte Planung erneut auszulegen (siehe: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger – BauGB Kommentar, § 4a RN. 29, 08/2013).

Abwägung:
Die Festsetzung unter B 9.3 dient zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und zur Vermeidung einer optischen Fernwirkung bei Nacht. Die Begründung und der Umweltbericht werden entsprechend ergänzt. Ein Bezug zum Festsetzungskatalog nach § 9 BauGB ist dabei nicht notwendig, da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB nicht an diesen gebunden ist.

Die vollständige Festsetzung unter B. 13 lautet: „Entsprechend § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“. In der Entwurfsfassung wurde versehentlich die zweite Zeile (ab „Bestandteil“) abgeschnitten. Dies wird in der Endfassung korrigiert.
Da die Festsetzung inhaltlich ohnehin durch den genannten Paragrafen bindend ist, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, eine erneute Auslegung ist nicht notwendig.

Die Hinweise des Landratsamtes Pfaffenhofen werden zur Kenntnis genommen. Die oben genannten redaktionellen Anpassungen werden in die Endfassung der Planunterlagen eingearbeitet. Eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


  1. Redaktionelle Anregung

Stellungnahme:
Präambel
  • In der Auflistung der Paragraphen sollte noch § 12 BauGB (zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan) ergänzt werden.
Planzeichnung
  • Es wird angeregt, die Grün- und Ausgleichsflächen zu bemaßen.
  • Es wird angeregt, die Höhenlinien des Bestandsgeländes zur besseren Orientierung zu ergänzen.
Verfahren
  • Auf die durch die BauGB- Novelle 2017 notwendig gewordenen Anpassungen beim Verfahren wird hingewiesen, vgl. insbesondere § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (Entfallen der Hinweispflicht), § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB (Einstellen in das Internet).

Abwägung:
Die redaktionellen Anregungen werden beachtet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 05.03.2018 10:00 Uhr