Beschluss eines Sanierungsgebiets für die Ortsmitte
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Deller und Herr Brandt von der beauftragten ARGE „Heller Späth kommunikation+planung/ Planungsgrupe 504 mit Büro für Architektur und Städtebau German Deller und panwerkstatt karlstetter“ stellen den Umgriff des Sanierungsgebietes vor. Der Plan ist in den zu TOP 2.1 erstellten Anlagen ersichtlich (Anmerkung: Wir beabsichtigen den Umgriff des Sanierungsgebietes im Osten und Süden zu reduzieren. Dies wird gerade noch mit der Städtebauförderung/Reg. Oberbayern verhandelt).
Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes ist erforderlich, um weiter im Förderprogramm der Städtebauförderung zu agieren und Fördermittel für Investitionsmaßnahmen abrufen zu können. Herr Deller und Herr Brandt informieren über die grundsätzliche rechtliche und tatsächliche Bedeutung der zu erlassenden Sanierungssatzung. Die Beschlussfassung zum Sanierungsgebiet und zur Sanierungssatzung soll in einer der nächsten Sitzungen gesondert erfolgen.
Datenstand vom 16.05.2018 07:52 Uhr