Beschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Anpassung der Baugrenzen für die Parzelle Fl.Nr. 933/1, Gemarkung Rohrbach, vor. Nach Rechtsberatung des Landratsamtes Pfaffenhofen ist aus städtebaulicher Sicht die Überplanung nur eines Grundstückes nicht begründbar. Es ist hier ein größerer Umgriff auf potenzielle Nachverdichtungsmöglichkeiten planerisch zu untersuchen. Nachdem in dem Straßenzug durchaus noch regelungswürdige Tatbestände vorliegen (Bebauungsplan wurde in den 70er Jahren teilweise „nur“ über Bestandsgebäude drübergelegt ohne auf die baulichen Potenziale der einzelnen Parzellen Bezug zu nehmen, sprich ausreichend große Baufenster festzusetzen), bietet sich die Überplanung eines sog. „Quartiers“ – wie es im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnet ist – an.
Ziel ist es, dieses Quartier hinsichtlich einer verträglichen Nachverdichtung durch Neufestsetzung der Baugrenzen und einer klarstellenden Regelung der Bebauung (u.a. nur Einzel- und Doppelhäuser, Regelung zur Stellung der Garagen und Nebengebäude) zu überplanen.
Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Mit der Erstellung des Änderungsplanentwurfes soll das Ing.-Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen, beauftragt werden. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Antragstellers (schriftliche Planungskostenübernahme liegt bereits vor).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Änderung betrifft ausschließlich den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Umgriff (Bauparzellen Fl.Nrn. 933, 933/1, 933/2, 932, 932/1, 932/2, 931/1, 931/2, 931/3, 931/6, Gemarkung Rohrbach, sowie die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 933/3, Gemarkung Rohrbach).
Mit der Erstellung des Änderungsplanentwurfes wird das Ing.-Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen, beauftragt. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr