Beschluss über: Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe im BG Schelmengrund, 2. BA (Baulandmodell)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2025 mit den Vergabemodalitäten für die verbliebenen Grundstücke im Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ befasst.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zunächst die Ausschreibung von 8 Einfamilienhaus- und 4 Doppelhausgrundstücken im Baulandmodell (Vergaberichtlinien siehe vorausgehender TOP). Ein Lageplan der betroffenen Grundstücke ist dem TOP beigefügt.
Die Vergaberunde soll von Ende Februar bis Ende März durchgeführt werden.
Als Vergünstigung für den Verkauf im Baulandmodell wurde sich auf einen Preisnachlass von 15 % auf den Verkehrswert abzgl. der Kosten aus dem Erschließungsvertrag geeinigt. Bisher wurde immer ein Nachlass in Höhe von 20 % gewährt. Auf eventuelle Probleme durch die Änderung der Höhe des Preisnachlasses hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes wird hingewiesen.

Der Verkehrswert der Grundstücke wurde vom Büro Niedermayr zum Stichtag 30.10.2024 ermittelt. Die sich bei einem 15 %-igen Preisnachlass ergebenden Verkaufspreise sind aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.
Bei den bisherigen Verkäufen im Baulandmodell wurde lediglich der reine Grundstückspreis pro m² (ohne Kosten aus dem Erschließungsvertrag) nach Abzug des Preisnachlasses gerundet. In der beigefügten Tabelle wurden stattdessen die Gesamtkosten pro m² (inkl. Kosten aus dem Erschließungsvertrag) auf volle Euro gerundet.

Seitens der Verwaltung ist eine Veröffentlichung der geplanten Vergabe an den Amtstafeln, im Gemeindeblatt, auf der gemeindlichen Homepage, in der Zeitung und auf ImmoScout24 vorgesehen. Die Bewerbungsphase hat bisher immer ca. 1 Monat betragen. Als Bewerbungszeitraum wird somit der 01.03. – 31.03.2024 vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Fl.Nrn. 2118, 2119, 2112 und 2111, je Gem. Rohrbach (jeweils Grundstücke für eine Doppelhaushälfte) und der Fl.Nrn. 2095, 2124, 2169, 2122, 2126, 2128, 2129 und 2178, je Gem. Rohrbach (jeweils Grundstücke für ein Einfamilienhaus) im Baulandmodell mit einem Preisnachlass von 15 % auf den Verkehrswert abzgl. der Kosten aus dem Erschließungsvertrag. Die Verkaufspreise ergeben sich aus der beigefügten Excel-Liste. Als Bewerbungsphase wird der 01.03. – 31.03.2024 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.04.2025 10:19 Uhr