Stellungnahme vom 22.10.2024:
Mit Verwunderung habe ich die ausgelegten Pläne gelesen. Mein Einwand: Was passiert, falls an den Speichercontainern ein Brand ausbricht? Ist die örtliche Feuerwehr informiert und auch geschult in der Bekämpfung eines solchen Brandes? Wie soll das gehen? Nach meiner Kenntnis ist ein solcher Brand mit Wasser nicht zu löschen. Wie ist dann für den Schutz der Bewohner gesorgt?
Stellungnahme vom 10.12.2024:
Die eingebrachten Stellungnahmen/Einwände haben unsererseits weiter Bestand. Zudem möchten wir auf Ihre Bürgerinformation vom 07. Juli 2023 hinweisen. Sie planen die Realisierung des Großprojekts Klimaneutralität der Gemeinde Rohrbach. Dies geschieht nach Ihren Ausführungen über den Solarpark Gambach. Dieser soll mehr Strom produzieren als alle Haushalte der Gemeinde Rohrbach überhaupt brauchen. Die Gewerbe- und Industriebetriebe sollen daraus bedient werden. Zudem wird eine Gewerbesteuer von 54.000,00 € und eine
„Spezialabgabe" in gleicher Höhe über 20 Jahre für die Gemeinde erwartet. Das gesamte Großprojekt bedient die Gemeinde Rohrbach und ihre Ortsteile. Realisiert wird es aber nur im kleinen Dorf Gambach. Mehr als 200.000 Quadratmeter mit schwarzer Fläche und Batteriecontainern zu versehen, um das Landschaftsbild des Dorfes Gambach zu „verschönern" ist mehr als grenzwertig für die Belange der hier lebenden Menschen und ihrer Familien. Zumal in nächster Nähe bereits PV-Anlagen mit ca. 100.000 Quadratmetern bereits da sind. Insgesamt ca. 300.000 Quadratmeter für das gesamte Rohrbach. Leider zu Lasten eines kleinen Dorfes Gambach. Das Ganze soll auch noch realisiert werden, obwohl es andere Flächen gab und gibt, die für eine faire Verteilung sorgen könnten.
Bitte bedenken Sie dies bei Ihren Abwägungen.
Abwägung:
Zu Stellungnahme vom 22.10.2024:
Die Brandschutzdienststelle vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme wird entsprechend berücksichtigt. Es wird ein separates Brandschutzkonzept zusammen mit einem Feuerwehrplan erarbeitet und mit der lokalen Feuerwehr abgestimmt. Der Bebauungsplan beinhaltet einen entsprechenden textlichen Hinweis.
Gemäß der Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen Bereich Brandschutz werden die zuständigen Feuerwehren durch den Betreiber vor Ort in die Besonderheiten der Anlage eingewiesen. Durch ein strenges Anlagenüberwachungs- und Monitoring-System und die Auswahl der Anlagen ist ein Brand unwahrscheinlich.
Der Kreisbrandinspektor beschreibt das einsatztaktische Vorgehen wie folgt: „Die aktuell gültige Lehrmeinung besagt und die Praxiserfahrung zeigt, dass ein Brand innerhalb der Batterie, also der Verbrennungsvorgang in den Zellen kaum zu löschen ist. Brennen also die Batterie-Zellen wird sich die Feuerwehr darauf konzentrieren, die Umgebung zu schützen und eine Brandausbreitung zu verhindern.
Brennt nicht die Batterie, sondern Gegenstände in deren Umgebung, werden diese abgelöscht und versucht eine Brandausbreitung auf die Batterie zu verhindern.“
Den Feuerwehren steht bei Freiflächen PV-Anlagen im Erstzugriff in der Regel Wasser bzw. Löschschaum aus dem Löschfahrzeug (500 – 2500 Liter je nach Fahrzeugtyp) zur Verfügung und in geringen Mengen CO2 und Pulver in Form von tragbaren Feuerlöschen.
Der Rückgriff auf größere Mengen CO2 und Pulver muss über Sonderlöschmittelfahrzeuge erfolgen, welche im Regelfall längere Anfahrtswege besitzen aber grundsätzlich verfügbar sind.
Zu Stellungnahme vom 10.12.2024:
Der Hinweis über die Verteilung der Solarparks im Gemeindegebiet wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Schutzgutes Landschaftsbild sind bei der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich gegen die Erfordernisse der Energiewende abzuwägen. Ein gänzliches Verstecken der Anlage ist oft nicht möglich, jedoch kann die Anlage durch die festgesetzte Eingrünung in den Landschaftsraum eingebunden werden. Für die geplante An-lagen sind großzügige Eingrünungsmaßnahmen, zum Teil bis zu 20 m breit, vorgesehen, die die Randbereiche der Anlage erheblich aufwerten und abschirmen. Erneuerbare Energien sind eine moderne Form der Landnutzung und können sogar als Weiterentwicklung/Bestandteil dieser betrachtet werden. Landschaftsbilder sind fortlaufend im Wandel. Erneuerbare Energien werden von vielen Menschen als positiv angesehen und auch die Gemeinde wird dadurch als zukunftsorientiert, fortschrittlich und vorausschauend wahrgenommen.
Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss über zukünftige Ablehnung weiterer Solarparks in der Gemarkung Gambach gefasst. In Zukunft sollen mit Ausnahme der bereits per Grundsatzbeschluss bewilligten Flächen keine weiteren Freiflächen-Solarparks per Bebauungsplan festgesetzt werden, um eine Überbelastung der Gemarkung zu verhindern.
Der am 07.05.2024 gefasste Grundsatzbeschluss verfolgt das langfristige Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung von PV-Anlagen im Gemeindegebiet. An den Stellungnahmen und Rückmeldungen der Bürger hat man als Kommune erkannt, dass ein Ungleichgewicht herrscht und die entsprechenden politischen Schlüsse gezogen. Gambach soll demnach nicht weiter beplant werden.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.