Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 12.03.2025 | ö | 5.1.4 |
Sachverhalt
Aufgrund der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Stellungnahmen können hierbei nurmehr zu den geänderten Teilen in verkürzter Frist abgegeben werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr