Mit der Städtebauförderung wurde die voraussichtliche Förderkulisse für die Sanierung des „Alten Wirts“ und die Platzgestaltung der Dorfmitte besprochen. Hierbei hat sich das folgende ergeben:
Sanierung Gasthaus „Alter Wirt“:
Der Regelfördersatz im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beträgt 60 %. Eine höhere Förderung im regulären Städtebauförderprogramm der Gemeinde („Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) ist aus Sicht der Sachgebietsleitung der Städtebauförderung (übergangsweise für die Gemeinde Rohrbach zuständig bis die entsprechende Stelle in der Städtebauförderung nachbesetzt ist) nicht möglich.
Im Programm „Innen statt Außen“ ist eine Förderung bis zu 80 % möglich. Für die Aufnahme ins Programm „Innen statt Außen“ ist ein Beschluss zur vorrangigen Innenentwicklung notwendig. Dieser muss im Hinblick auf die künftige bauliche Entwicklung dann entsprechend ernst genommen und beachtet werden, wodurch die Ausweisung künftiger Baugebiete in Außenbereichsflächen reduziert werden soll, schlüssig begründet werden muss und sich die Entwicklung vorrangig auf die Innenbereichsflächen / Ortsabrundungen, etc. konzentrieren soll.
Voraussichtlich ist auch die Förderung des Gaststätten-Teils des „Alten Wirts“ in der Städtebauförderung förderfähig, da es sich um nicht rentierliche Kosten handelt. Dies müsste im weiteren Verfahren dargestellt und geprüft werden.
Kosten für die Ausstattung sind in der Städtebauförderung nicht förderfähig. Bzgl. der Küche kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Die tatsächliche Fördermittelbewilligung erfolgt erst mit dem Zuwendungsbescheid. Der entsprechende Zuwendungsantrag kann erst nach Vorlage der Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung erfolgen.
Es ist zudem zu beachten, dass die Städtebauförderung immer nur nachrangig fördert. Somit müssen zunächst andere Förderprogramme (z.B. BEG-Förderung für energetische Sanierung) ausgeschöpft werden.
Platzgestaltung:
Die Platzgestaltung einschließlich der Außengastronomie sollte aus Sicht der Förderstelle als von der Sanierung des „Alten Wirts“ getrennte Maßnahme durchgeführt werden. Zudem soll der gesamte Platz in einem Zug beplant und eine entsprechende Förderung beantragt werden. Die Umsetzung in einzelnen Bauabschnitten ist anschließend möglich.
Auch bei der Platzgestaltung gilt grundsätzlich der Regel-Fördersatz von 60 %. Hier ist ggf. eine Aufstockung der Förderung auf 80 % mit dem Programm „Klima wandel(t) Innenstadt“ möglich. Hierfür müssen aber entsprechende Flächenentsiegelungen und Begrünungen erfolgen.