Stellungnahme:
Meine Einwände betrachte ich nach wie vor als nicht ausreichend abgewogen. Ich bitte weiterhin um die Beachtung meiner Einwände.
Ich bin Grundstückseigentümer in Ottersried und sehe da jede Menge Probleme auf Ottersried, Grundwasser, Flora und Fauna zukommen.
Das überplante Grundstück 1769 liegt im Bereich des „landschaftlichen Vorhaltsgebiet Nr. 11. Hügellandschaften des Donau-Isar -Hügelland“. Das ist ganz in meinem Sinn und ich bin strikt gegen Baumaßnahmen in diesem Bereich, die nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Ein Sondergebiet mit einer Industrieanlage widerspricht dem Regionalplan in jeder Hinsicht.
Viel Lärm für Ottersried und die Tiere der angrenzenden Wiese/ des angrenzenden Waldes. Die Lärmbelastung steigt für die Ottersrieder und die Tiere in der Nachbarschaft enorm. Es ist jedenfalls so, dass jeder Mensch, der schon Beton brechen gehört hat, dies auch bestätigen wird, dass es sich um ohrenbetäubenden Lärm handelt. Die Lkws, die durch Ottersried fahren würden, sind ebenfalls als enorme Lärmbelastung festzuhalten. Ich bitte um eine unabhängige Prüfung, bisher wurden die Kosten für Gutachten vom Betreiber übernommen.
Viel Staub für Ottersried und die Tiere der angrenzenden Wiese / des angrenzenden Waldes. Die Staubbelastung steigt für die Ottersrieder und die Tiere in der Nachbarschaft enorm. Der Wind trägt den Staub vom Beton brechen und Boden sieben in die umliegende Umgebung. Betonstaub sehe ich durchaus als Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier. Ich bitte um eine unabhängige Prüfung, bisher wurden die Kosten für Gutachten vom Betreiber übernommen.
Von wem wird das Löschwasserkonzept überprüft? Es wurde vom Betreiber in Auftrag gegeben.
Bewässerungskonzept für die Anlage
Ein Bewässerungskonzept für die Brecheranlage ist nicht vorhanden, da nicht sichergestellt ist, dass immer Wasser vorhanden ist. Es soll keinen Wasseranschluss geben, vermutlich um Kosten zu sparen. Wie soll der Staub der Brecheranlage vermieden werden? Mit einer leeren Zisterne im Sommer? Das erscheint mir leider völlig unmöglich. Gibt es eine Anzeige über den Füllgrad der Zisterne? Wer wird diesen prüfen? Ein Unabhängiger?
Fehlender Wasseranschluss
Wasser wäre dringend notwendig, um die Brecheranlage bewässern zu können. Es sind nicht nur Menschen, Tiere und Bebauung in der Nähe, die Sicherheit auf der Autobahn muss auch gewährleistet sein. Da es immer trockenere Sommer gibt, funktioniert das mit einer leeren Zisterne nicht. Wie die Gemeinde Rohrbach festgestellt hat, ist es mit dem Trinkwasser nicht so einfach. Der neue Hochbehälter soll mit Wasser gefüllt werden, das vorher nicht durch eine Trinkwasseraufbereitungsanlage geschickt werden muss. Für Rohrbach nicht ganz einfach, solches Wasser zu finden! Jetzt sollen nicht absehbare Mengen an Trinkwasser in die Luft gespritzt werden, um Staub aus der Luft zu holen?!? Ist das ein schonender Umgang mit Ressourcen? Der Verzicht auf die Anlage mit Trinkwasser erscheint mir als einzige menschen-/umweltverträgliche Lösung. Wie wird die Bewässerung sichergestellt? Ich bitte um detaillierte Auskunft.
Entwässerungskonzept
Es ist - für mich - wie ein Traum, der auf einem Stück geduldigem Papier festgehalten wurde. Als „autark“ wird den Bürgen die Idee verkauft. Das heißt in diesem Fall für mich, dass sich um das „drumherum“ keinerlei Gedanken gemacht wurden. Regen, Starkregen, verschmutztes Wasser von den Dächern, von den versiegelten Flächen, von den restlichen Flächen. Ich bitte auch das Wasserwirtschaftsamt noch einmal zu prüfen, wie das mit den aktuellen Zahlen des 100jährigen Regens möglich ist, ein mit Sedimenten und Betonstaub abgedichtetes Versickerbecken zum Versickern zu bringen. Die Liter Zahlen sind monströs und zudem ist dieses Wasser dann auch womöglich noch gefährlich verschmutzt! Meine angrenzende Wiese liegt tiefer und würde bei Regenereignissen geflutet werden. Durch die Planung darf für die Umgebung darf kein Schaden entstehen. Hier würde eindeutig ein Schaden für das angrenzende Grundstück entstehen. Das belastete Wasser würde weiter durch einen Durchlass und Gräben in die Ilm fließen. Das ist in meinen Augen Gewässerverschmutzung.
Fehlender Stromanschluss
Die Photovoltaikanlage finde ich gut und sollte gebaut werden. Das alleine reicht vermutlich nicht aus, um den Betrieb der Waage und sonstiger Elektrogeräte sicher zu stellen. Bei belasteten Materialien ist es wichtig, dass korrekt und vom Landrandsamt überwacht, gearbeitet wird. Wenn eine Dokumentation über die Waage nicht möglich ist, weil es gerade keinen Strom vom Akku gibt, dann kann auch nicht überwacht werden. Ohne Strom kein Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG)? Gut, dass die Bürger den Antransport überwachen und dem LRA Meldung machen werden.
Lagerplatzproblematik
Lagerplätze sind in der Regel temporär und in der Nähe der Baumaßnahme, um unnötige Fahrten zu vermeiden und somit die Umwelt zu schonen und Ressourcen zu sparen. Weite Leerfahrten von Lkws sind alles andere als wirtschaftlich und umweltschonend, daher ist der Lagerplatz, für das zu erprobende Haufwerk, baustellennah zu suchen. Nach Abschluss der Maßnahme – Beprobung und Entsorgung vom Material - wird der Lagerplatz wieder geräumt. Grabenräumgut von Wolnzach nach Ottersried zu transportieren und dann eine Leerfahrt zurück nach Wolnzach, eine wirklich schlechte Idee bei den aktuellen Dieselpreisen. Kürzlich stand im Pfaffenhofener Kurier, dass es bei Bankettarbeiten zwischen Rohrbach und Ossenzhausen zu belastetem Material kommen wird. Ich kann nur hoffen, dass für die Umwelt ein temporärer, nah gelegener Lagerplatz gewählt wird, auf dem dann die Beprobung stattfindet und anschließend der Boden in eine zertifizierte Grube transportiert wird. Das LRA wird sicher ein Auge darauf haben.
Außenbereich
Eine Planung im Außenbereich bleibt selten folgenlos. Gleiches Recht für alle. Die Gemeinde kann nicht einen Einzelnen bevorzugen. Also baldiges Baurecht für die benachbarten Flächen. Das sind schlechte Aussichten für Ottersried und Gambach.
Planungskosten
Es wurde suggeriert, dass das Sondergebiet für die Gemeinde notwendig sei. Wie kann es sein, dass die Firma Schneider die Planungskosten tragen muss? Ich kann das leider nicht nachvollziehen.
Wurde der Betreiber explizit darauf hingewiesen, dass er nicht bauen kann, wie er will? Siehe Seite 22 geotechnisches Gutachten vom Grundbaulabor München.
Abwägung:
Der/die Verfasser/in der Stellungnahme hat die exakt identische Stellungnahme aus den Verfahrensschritten der frühzeitigen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) erneut abgegeben.
Die hierin enthaltenen Ausführungen zu Punkten wie z.B. Lärm- und Staubbelastung, Bewässerungskonzept, fehlender Wasseranschluss, Entwässerungskonzept, Lagerplatzproblematik, Außenbereich etc. sind nicht Gegenstand der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen waren nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) zulässig) und werden somit keiner weiteren Abwägung unterzogen.
Es wird an dieser Stelle auf die bereits hierzu ergangenen Abwägungen und Beschlussfassungen aus den beiden bezeichneten Verfahrensschritten nachrichtlich verwiesen. Neue Erkenntnisse haben sich diesbezüglich seither nicht ergeben.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.