Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Solarpark Rohr"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 8.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Solarpark Rohr“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 125, Gemarkung Gambach, und Fl.Nrn. 281, 295, 308, Gemarkung Rohr, sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 288, Gemarkung Rohr
im Osten:
durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 281, 289, 295, Gemarkung Rohr, sowie der östlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 247, 248/Tfl., 288, Gemarkung Rohr
im Süden:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 270, Gemarkung Rohr, sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 248/Tfl., 291/Tfl., 297, Gemarkung Rohr
im Westen:
durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 600, 250, 295, Gemarkung Rohr, sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 291/Tfl., Gemarkung Rohr

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248/Tfl., 288, 289/Tfl., 290, 291/Tfl., 297, 304 und 305, Gemarkung Rohr, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Dokumente
BPL Nr. 52 "Solarpark Gambach"_Lageplan räumlicher Umgriff (.pdf)

Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr