Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5. Bezüglich des Abstandes zum östlich angrenzenden Graben ist zu beachten, dass in den 5 Metern Mindestabstand (gemessen ab Böschungsoberkante) keine Auffüllungen, Bebauungen und Einfriedungen erfolgen dürfen.

Abwägung:
Ergänzend zur Stellungnahme wurde in einem Telefonat am 04.12.2018 mit Hr. Eidelsburger der Gemeindeverwaltung Rohrbach (Herr Ettinger) folgendes sinngemäß mitgeteilt:

  • Das WWA weist standardmäßig bei Gewässern, die durch Baugebiete führen, auf 5 m Abstände hin, um so die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen oder auch natürliche Gewässerentwicklungen (z.B. Verlandung, Änderung Fließbereiche, Uferausspülungen, etc.) sicherzustellen, bzw. Problemen vorzubeugen.

  • Hr. Eidelsburger wurde die Ausgangssituation der BPL-Änderung geschildert, auch die Tatsache, dass der Ur-BPL keine Festsetzung zu Gewässerschutz am Graben enthält. Aus WWA-Sicht wird keine zwingende Aufnahme als Festsetzung oder Hinweis in den Bebauungsplan gefor dert. Es reicht auch, wenn die Verwaltung bei künftigen Neubauten auf die WWA-Stellungnahme verweist, bzw. auf Beachtung schaut. Eine Änderung an den Bestandsgrundstücken (es wurden vermutlich Zäune errichtet und Auffüllungen vorgenommen) hat jetzt nicht zu erfolgen.

Somit ist die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, die Gemeindeverwaltung wird bei künftigen Neubebauungen auf die WWA-Stellungnahme verweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 15:46 Uhr