Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach, vor. Die Fläche ist nach dem gemeindlichen PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 grundsätzlich geeignet
. Lediglich eine kleine Teilfläche im nördlichen Grundstücksbereich ist aufgrund des Vorliegens des gewählten Ausschlusskriteriums „ertragreicher Boden“ von einer Überplanung ausgeschlossen. Mit Modulflächen überplant werden darf hierbei lediglich der 110 m Korridor entlang der Autobahn.
Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie Änderung des Flächennutzungsplanes) bereit erklärt. Die installierte Leistung beträgt ca. 500 KWp. Die Anlage soll von einer Privatperson betrieben werden.
In der heutigen Sitzung soll zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Die Beschlüsse für die erforderliche Bauleitplanung erfolgen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach, zu. Das gemeindliche PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 ist zu beachten. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Datenstand vom 15.05.2019 17:27 Uhr