Sportweg 2. Bauabschnitt - Entscheidung über Sanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Nach der bisherigen Sachlage sollte die Sanierung des 2. Bauabschnittes (von der Eisernen Brücke bis zur Burgstaller Straße) unmittelbar nach dem Neubau der Eisernen Brücke erfolgen. Damals ging mal von einem Neubau der Bahnbrücke in 2021 aus. Jetzt wird offiziell von der Bahn mitgeteilt, dass nicht vor 2024 begonnen werden wird.

Da der Zustand des 2. Bauabschnitts zusehends schlechter wird und sich im Randbereich zur Ilm die Straße auch weiterhin absenkt/wegbricht, kann mit der Sanierung nicht mehr so lange zugewartet werden. Es besteht aus unserer Sicht dringender Sanierungsbedarf. Ursächlich für den schlechten Zustand ist die Nähe zur Ilm und der nicht ausreichend tragfähige Straßenoberbau.
Ferner ist anzumerken, dass das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt im Frühjahr 2020 den Uferbereich auf der rechten Seite flussabwärts zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einmündung in die Burgstaller Str. mit Wasserbausteinen befestigt. (Der Bewuchs wurde bereits entfernt, die Wurzelstöcke werden vor Baubeginn abgefräst). Somit wäre ein technisch richtiger Anschluss im Randbereich gewährleistet.  

Die Planung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2012 genehmigt. Herr Raven vom IB WipflerPLAN stellte die aktualisierte Planung im Wesentlichen nochmals vor (Plan s. Anlage). Die Kosten wurden aktualisiert und betragen brutto 480.000 € incl. aller Nebenkosten. Die Förderfähigkeit der Maßnahmen ist gegeben. Die Höhe des Zuschusses kann derzeit nicht benannt werden.

Auf Anregung des Finanz- und Personalausschusses hat das IB Wipfler die Wirtschaftlichkeit einer provisorischen Zwischenlösung bis zum Neubau der Bahnbrücke geprüft. Im Ergebnis stellte das Büro fest, dass der Bau eines Provisoriums mit nachfolgender Herstellung des endgültigen Ausbaus im Zuge der Brückenerneuerung kostenmäßig für die Gemeinde eindeutig eine teurere Lösung darstellt, als wenn Sie den Ausbau jetzt macht, und die Bahn im Zuge der Erneuerung Ihres Bauwerks die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen muss.

Aufgrund der o.g. Ausführungen wird empfohlen, die Sanierung des 2. Bauabschnitts in 2020 umzusetzen. Vorher sind die förderrechtlichen Vorarbeiten auf der Grundlage der aktuellen Kosten von der Verwaltung noch zu erledigen. Das Büro WipflerPLAN wurde bereits in 2012 mit dem Sanierungsprojekt beauftragt.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird auch das alte Pumpwerk beseitigt.
 

Beschluss

Die Sanierung des 2. Bauabschnitts des Sportwegs wird nach Vorlage der förderrechtlichen Voraussetzungen plangemäß durchgeführt. Es ist zu prüfen, ob eine Verschwenkung der Straße zu Gunsten einer Gehwegerrichtung technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich und angemessen ist . Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 07:46 Uhr