Nutzungsänderung eines Teilbereichs der Garage in Büro und Toilette, Fl.Nr. 1674/2, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 18a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 03.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried – 1. Änderung“.
Es ist die Nutzungsänderung eines Teilbereiches der Garage geplant. Anstelle einer Werkstatt bzw. Lager soll der Bereich als Büro und Sanitärräume genutzt werden. Laut Betriebsbeschreibung des Bauherrn wird das Büro von einem Disponenten für die Planung der Überführung von Fahrzeugen im Kundenauftrag, Fahrzeugmanagement und Fuhrparkservice genutzt. Die Fahrzeuge werden direkt vom Absender zum Empfänger befördert.
In einem Dorfgebiet sind laut § 5 Abs. 1 BauNVO nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Als solches kann der Betrieb angesehen werden.
Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stellplatz ist nachgewiesen.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu
der Nutzungsänderung gemäß § 36 Abs 1 BauGB das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2020 15:01 Uhr