Es wurde erläutert, dass
a) die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat
b) Wahlvorschläge abgegeben werden können, die aber nicht verbindlich sind.
c) die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Deutsche im Sinne Art 116 GG, keine Richter) liegen bei allen Gemeinderäten vor.
d) mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen gültig sein müssen (ansonsten Wahlwiederholung)
e) leere Stimmzettel und solche wo der Wählerwille nicht erkennbar ist, ungültig sind
f) die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen zum Wahlsieg erforderlich sind
Es wurde vorgeschlagen, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeinderatsmitglieder angehören sollen:
a) Peter Otto (als ältestes Gemeinderatsmitglied)
b) Korbinian Pöppel (als jüngstes Gemeinderatsmitglied)
Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen.
Im Anschluss wurden die Gemeinderäte Ralf Hochmuth und Johann Vachal zur Wahl des 2. Bürgermeisters vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, am Platz zu bleiben (wegen dem Abstandsgebot ist der Grundsatz der geheimen Wahl in diesem Fall als erfüllt anzusehen), den Stimmzettel auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt.
Von den anwesenden
19 Mitgliedern des Gemeinderats (einschließlich dem ersten Bürgermeister) haben
19 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel wurden im Anschluss geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel ungültig sind.
Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf
|
Familienname, Vorname
|
Stimmen
|
1.
|
Hochmuth Ralf
|
11
|
2.
|
Vachal Johann
|
8
|
Der 1. Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass
Herr Ralf Hochmuth die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.