Antrag auf Erteilung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 1019/6, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 1) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1019/6, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Carports mit einer Grundfläche von 6 x 6 m auf dem Grundstück mit einem Stauraum von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche geplant.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b sind grundsätzlich Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m im Innenbereich verfahrensfrei. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung muss zwischen Garagen bzw. Carports und öffentlicher Verkehrsfläche ein Stauraum von mindestens 6 m vorhanden sein.

Durch die trapezartige Form und Größe des Grundstückes kann mit dem Carport an der geplanten Lage nur ein Stauraum von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden. Auf Grund der Unterschreitung des Stauraumes ist eine (isolierte) Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Die Stauraumunterschreitung erscheint aus Sicht der Verwaltung verträglich, da es sich um einen offenen Carport handelt (Nutzungszweck bleibt gewährt).

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 11:06 Uhr