Errichtung eines Carports und Einfriedung, Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 2a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet, Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Es ist geplant auf dem südlichen Teil des Grundstückes einen Carport (Grundmaße 6,45 x 3 m, Pultdach) zu errichten.
An der östlichen Grundstücksgrenze zur Staatsstraße soll als Ersatz für die im Rahmen des Ausbaus der Staatsstraße beseitigte Einfriedung ein Sichtschutz (Höhe 2,06 bis 2,26 m) auf der Stützwand errichtet werden.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der zu überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern
. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen größtenteils vor.
Beschluss 1
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag zur Errichtung des Carports
das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag zur Errichtung der Einfriedung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr