Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschließend 5.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten
Im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt.

Laut den vorliegenden Unterlagen ist das Gelände von Osten nach Westen sowie von Norden nach Süden geneigt und liegt etwa auf einer Höhe von ca. 422-424 m ü. NN. Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse werden voraussichtlich bei Gründungsmaßnahmen keine Bauwasserhaltungen erforderlich werden.

Sollten vorhandene Bauwerke rückgebaut bzw. abgerissen werden, weisen wir darauf hin, dass sämtliche beim Rückbau bzw. Abriss von Bauwerken anfallenden Abfälle zu separieren, ordnungsgemäß zwischen zu lagern, zu deklarieren und schadlos zu verwerten/entsorgen sind.

Sollten Geländeauffüllungen stattfinden, empfehlen wir dazu nur schadstofffreier Erdaushub ohne Fremdanteile (Z0-Material) zu verwenden. Auffüllungen sind ggf. baurechtlich zu beantragen. Auflagen werden dann im Zuge des Baurechtsverfahrens festgesetzt.

Sollte RW1- bzw. RW2-Material eingebaut werden, sind die Einbaubedingungen gem. dem RC-Leitfaden „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" vom 15.06.2005 einzuhalten. Ggf. ist bzgl. des Einbauvorhabens ein Antrag beim Landratsamt Pfaffenhofen zustellen.

Für die Bereiche Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt Pfaffenhofen zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass keine wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt besonders während der Bauarbeiten.

  1. Abwasserbeseitigung
Der Punkt 10.1, Satz 1 der Begründung sollte wie folgt geändert werden:
„Anfallendes Niederschlagswasser ist vorrangig breitflächig auf dem Grundstück zu versickern.“ Der Absatz ist dann noch wie folgt zu ergänzen:
Sollte eine Versickerung aufgrund der Untergrundverhältnisse nicht möglich sein, ist an die öffentliche Regenwasserkanalisation anzuschließen.“

Unter § 5 Hinweise der Innenbereichssatzung, Punkt 4 sollte noch folgendes ergänzt werden:
„Nützliche Hinweise zum Umgang mit Regenwasser sind im Internetangebot des Bay. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter folgenden Links:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser_umgang/index.htm und
Somit kann geprüft werden, ob eine Einleitung in das Grundwasser erlaubnisfrei ist und welche technischen Vorgaben im Einzelfall einzuhalten sind.

  1. Oberirdische Gewässer und wild abgießendes Wasser
Im Plangebiet befindet sich kein oberirdisches Gewässer. Das Gelände fällt in südöstlicher Richtung hin ab. Bedingt durch die Hanglage könnte bei Starkregen und/oder der Schneeschmelze ein Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Einzugsgebiet möglich sein. Dies sollte bei der Erschließungsplanung berücksichtigt werden. Diesbezüglich verweisen wir auf den § 37 WHG, wonach der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil Dritter verändert werden darf.

Zusammenfassung
Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Innenbereichssatzung Nr. 11.

Abwägung:
Zu a):
Die vorgebrachten Hinweise des Wasserwirtschaftsamts sind zur Kenntnis zu nehmen und dem Bauherrn zur Beachtung während der Bauphase weiterzuleiten.

Zu b):
Die Begründung zur Einbeziehungssatzung sollte, wie vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagen, redaktionell geändert, bzw. ergänzt werden. Ebenso sollte Punkt 4 der Hinweise wie vorgeschlagen redaktionell ergänzt werden.

Zu c):
Die vorgebrachten Hinweise des Wasserwirtschaftsamts sind zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise der Einbeziehungssatzung sollten um einen Hinweis auf die Sicherung von Gebäuden vor eindringendem Oberflächenwasser aus den umliegenden Einzugsgebieten (z.B. durch wasserdichte Ausführung von Gebäudeöffnungen im Erd- und Kellergeschoss) redaktionell ergänzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Fachstelle zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag mit den bezeichneten redaktionellen Änderungen der Planunterlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr