Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 3.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Vorhaben. Das Vorhaben wurde im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Aufgrund der nördlich/nordöstlich angrenzenden Bebauung wird die Verschiebung des Ortsrandes nicht als Eingriff in das Landschaftsbild angesehen.
Folgendes wird gefordert: Stellplätze dürfen nun auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Bei Stellplätzen in der Nähe von Gehölzen sind die Richtlinien ZTV Bau, RAS-LP 4, DIN 18920 zu beachten und einzuhalten. Gehölzrodungen dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit der Innenbereichsatzungsänderung dürfen Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Der vorgebrachte Hinweis der Richtlinien ZTV Baum, RAS-LP4, DIN 18920 bezieht sich auf die generelle Errichtung von Stellplätzen von Grundstücken, welche bei künftigen Baumaßnahmen umzusetzen sind. Der Hinweis wird an den Bauherrn durch die Gemeinde Rohrbach weitergeleitet. Der allgemeingültige Hinweis, dass Gehölzrodungen nur außerhalb der Vogelbrutzeit zu erfolgen haben, wird an den Bauherrn zur Kenntnisnahme weitergeleitet. An der Planung wird unverändert festgehalten

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise stellen keine inhaltliche Änderung der Innenbereichsatzung dar. An der Planung wird weiter unverändert festgehalten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:09 Uhr