Bayer. Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.02.2021 ö beschließend 3.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wie auf Seite 71 des IKEK zutreffend dargestellt, liegt innerhalb des Planungsgebiets das Bodendenkmal D-1-7335-0059 „Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses in Rohrbach“. In diesem Bereich ist neben den im Boden verborgenen Resten der abgebrochenen Teile der barocken Schlossanlage auch mit den Resten der mittelalterlichen Vorgängeranlagen des Schlosses zu rechnen. Ebenfalls noch im Planungsgebiet befindet sich das Bodendenkmal D-1-7335-0061 “Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der alten Kath. Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Rohrbach“.  

Hinzu kommt, dass im gesamten nördlichen Teil des Planungsgebiets weitere Bodendenkmäler zu vermuten sind, nämlich Reste aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte Rohrbachs. Diese reicht schriftlichen Quellen zufolge mindestens bis in das ausgehende Frühmittelalter zurück. Erstmals erwähnt wird Rohrbach in der Mitte des 9. Jahrhunderts. Zahlreiche weitere Schriftquellen aus den folgenden Jahrhunderten belegen eine kontinuierliche Besiedlung des heutigen Ortskerns, weshalb im gesamten nördlichen Teil des Planungsgebiets mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Siedlungsreste aus allen Perioden seit dem ausgehenden Frühmittelalter zu vermuten sind.  

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität (Art. 141 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung). Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Nahezu alle Maßnahmen, die im Rahmen der geplanten Ortskernsanierung vorgesehen sind, sind mit Bodeneingriffen verbunden. Dies gilt für die vorgesehene Neugestaltung der Straßenräume ebenso wie für den Abbruch bestehender wie die Errichtung neuer Gebäude im Zuge der Revitalisierung bzw. Nachverdichtung des Ortskerns. In denkmalrechtlicher Hinsicht bedürfen alle Bodeneingriffe in der nördlichen Hälfte des Planungsgebiets einer vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 7 DSchG. Insbesondere im Bereich der beiden bekannten Bodendenkmäler ist mit umfangreichen Siedlungsresten aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit zu rechnen, deren bauvorgreifende Ausgrabung mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden sein kann. Daher raten wir dringend dazu, alle größeren Maßnahmen, die im Rahmen der Ortskernsanierung in Angriff genommen werden, möglichst frühzeitig mit der Denkmalfachbehörde abzustimmen. Für diesbezügliche Beratungsgespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.  

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Abwägung:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Belange des Denkmalschutzes sind bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung der Bauvorhaben entsprechend zu berücksichtigen. In die Begründung der Sanierungssatzung werden noch Ausführungen zu den Belangen des Denkmalschutzes redaktionell ergänzt. Ansonsten wird an der Planung festgehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. An der Planung wird weiterhin festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2021 11:53 Uhr