Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 11.11.2020 mit dem Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 10), aus dem rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 18 „Am Wasserwerk“ (in der Fassung vom 12.08.1983) beschäftigt und hierbei den Grundsatzbeschluss gefasst, dem Antrag zuzustimmen. Auf die Sachverhalts- und Beschlusslage wird an dieser Stelle verwiesen. Nunmehr gilt es, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in die Wege zu leiten.

In diesem Zuge soll ebenfalls der festgesetzte öffentliche Grünstreifen (Fl.Nrn. 180/47 u. 180/48, Gemarkung Rohrbach) – nordwestlich der Parzelle „Bahnhofstraße 7 (Fl.Nr. 183, Gemarkung Rohrbach)“ gelegen - aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen werden, da dieser Grünstreifen veräußert wurde und damit hinsichtlich seines ursprünglichen Bestimmungszweckes hinfällig wird. Auf die bestehende Sachverhalts- und Beschlusslage hierzu wird an dieser Stelle verwiesen.

Das Bebauungsplan-Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die anfallenden Planungskosten sind von den betroffenen Grundstückseigentümern zu tragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ in Form der Herausnahme der im Lageplan – welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist – dargestellten Grundstücke Fl.Nrn. 180/21, 180/47 u. 180/48., Gemarkung Rohrbach, aus dem Bebauungsplan-Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der restliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ bleibt unverändert.

Mit der Erstellung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfes wird die Gemeindeverwaltung beauftragt. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der betroffene Grundstückseigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2021 11:53 Uhr