Der Markt Wolnzach hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ beschlossen und die Gemeinde Rohrbach sowie den Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt. Bereits im Verfahrensschritt der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden seitens der Gemeinde Rohrbach sowie dem Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal Anregungen und Bedenken geäußert (vgl. hierzu GR-Beschluss v. 17.09.2019).
Planungsumfang:
Das Bebauungsplangebiet liegt im nördlichen Bereich der Messerschmittstraße. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft ausschließlich den nördlichen Geltungsbereich des Plangebietes, Fl.Nr. 146, Gemarkung Burgstall. Durch die BPL-Änderung sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Niederlassung einer in Wolnzach ansässigen Autologistikfirma zur Abdeckung von Lager- und Werkstattleistungen (PKW, LKW, Schlepper) geschaffen werden. Neben einem Betriebsgebäude mit Werkstatt- und Büroflächen sollen auch etliche Stellflächen für Fahrzeuge (Anlieferung und Abholung) geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Anlieferung und Abholung von Fahrzeugen per LKW angedacht. Es sollen rund 25-30 Arbeitsplätze entstehen. Das Verkehrsaufkommen wird wie folgt geschätzt:
- ca. 40 PKW täglich (ca. 30 Mitarbeiter und 10 Besucher)
- ca. 14 LKW täglich (für PKW-Lieferung, LKW-Werkstatt, Schlepper-Lieferung, Ersatzteil- und Materiallieferung)
Mit zusätzlichen Schallimmissionen wird laut Begründung zum BPL aufgrund der Lage an der Staatsstraße/Bahnlinie bzw. im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen nicht gerechnet.
I) Stellungnahme Gemeinde Rohrbach:
Aus gemeindlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die BPL-Änderung, wenn folgende Punkte Beachtung finden:
- Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates Rohrbach vom 17.09.2019 wurden den Verfahrensunterlagen eine Betriebsbeschreibung, ein Verkehrsgutachten sowie ein Lärmschutzgutachten beigefügt. Die Angaben hieraus decken sie weitestgehend mit den bereits zum 1. Verfahrensschritt aufgeführten Informationen. An allen untersuchten Immissionsorten wird das zulässige Spitzenpegelkriterium um min. 20 dB(A) unterschritten. Nachdem der Abflussverkehr vom Grundstück über die „Messerschmittstraße“ und „Burgstaller Straße“ – selbst Straßen von Gewerbegebieten – erfolgen, wurde keine Betrachtung der vom Betrieb induzierten Verkehrsgeräusche veranlasst. Die gesetzlichen Lärmwerte werden laut Gutachten folglich eingehalten. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde der Hinweis aufgenommen, dass im konkreten Genehmigungsverfahren die schalltechnische Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit des Gewerbebetriebes zu erfolgen hat und entsprechende Auflagen im Genehmigungsbescheid festgesetzt werden können.
Weitere Anforderungen oder Anregungen der Gemeinde Rohrbach werden nicht erhoben.
- Es wird angeregt, im Planbereich eine Radwegverbindung zwischen dem Kreisel an der Messerschmittstraße und der Staatsstraße 2232 zu schaffen, sollte der Grunderwerb für eine Radwegerstellung an der ST 2232 Richtung Burgstall nicht zustande kommen. Eine Radwegverbindung zwischen Rohrbach und Burgstall liegt im beiderseitigen Interesse der Kommunen Wolnzach und Rohrbach.
- Folgende Anregungen aus der Stellungnahme gemäß Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (unter Beachtung der Ergänzung zu Buchstabe b)) werden weiterhin aufrechterhalten:
- Es sind ausreichend Parkflächen auf dem Firmengelände zu schaffen und vor allem die LKW´s allesamt dort abzustellen. Die Messerschmittstraße ist von parkenden Fahrzeugen aller Art im Sinne einer geordneten und sicheren Gewerbegebietszufahrt freizuhalten.
- Die Beseitigung des Schmutzwassers kann grundsätzlich über die bestehende Kanalisation mittels Druckentwässerung erfolgen. Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden, dass den Bestimmungen der Entwässerungssatzung entspricht und das vor Einleitung in den öffentlichen Kanal entsprechend vorbehandelt wird (z.B. Ölabscheider).
Hinweis: Aus Erfahrungen in der Praxis wird empfohlen, auf dem Betriebsgelände vor der Pumpstation einen oder mehrere Revisionsschächte zum Unterhalt der Druckleitung zu errichten.
Ergänzung:
Für die Einleitung des Schmutzwassers aus dem Gewerbegebiet in die Kanalisation der Gemeinde Rohrbach ist rechtzeitig vorher eine Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Wolnzach und der Gemeinde Rohrbach analog der Zweckvereinbarung für das GE Bruckbach/1. Bauabschnitt abzuschließen.
- Änderungswünsche zur Gestaltung:
- Dem Vorschlag, die vorgeschriebene Farbe für die Dächer (grau) offener zu formulieren, so dass auch andere Farben zulässig sind, wurde nachgekommen (Dacheindeckung: helle Bleche oder Gründächer).
- Hinsichtlich der Festsetzung zur „Gliederung von Baukörper entlang der Staatsstraße mit mehr als 30 m Länge (durch vertikale, vor- oder rückspringende Bauteile)“ wird weiterhin angeregt, diese Festsetzung an allen Gebäudeseiten gelten zu lassen (nicht nur entlang der Staatsstraße).
II) Stellungnahme Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal:
Als geschäftsleitende Stelle des Abwasserzweckverbandes geben wir Im Rahmen der laufenden Verwaltung folgende Stellungnahme ab:
Wie in unserer Stellungnahme vom 17.09.2019 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bereits dargestellt, bestehen gegen die Einleitung und Beseitigung des Schmutzwassers aus dem geplanten Betrieb grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das eingeleitete Schmutzwasser den Vorgaben der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rohrbach entsprechen muss.