Deutsche Telekom


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.05.2021 ö beschließend 4.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Änderungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und bleibt 14 Tage gültig). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Mit der angestrebten Bebauungsplanänderung sind keinerlei Baumaßnahmen seitens der Gemeinde geplant. Die genaue Lage der vorhandenen Telekommunikationsleitung kann dem Lageplan nicht hundertprozentig entnommen werden. Üblicherweise sollte die Leitungsführung im bestehenden Gehweg gewählt worden sein. Dem Augenschein nach könnte die Leitung auch knapp östlich des bestehenden Gehweges im ehemaligen öffentlichen Grünstreifen (Fl.Nrn. 180/47 u. 180/48, Gemarkung Rohrbach) bzw. in der Bauparzelle Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 10), liegen. Die Flächen des ehemaligen öffentlichen Grünstreifens werden durch die Herausnahme aus dem Bebauungsplan-Geltungsbereich zu Privateigentum.
Es ergeht daher die dringende Aufforderung an die Telekom, die genaue Lage der Leitung eigenverantwortlich zu prüfen und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (Einholung Erlaubnis des Eigentümers oder Rückbau auf eigene Kosten gemäß § 72 Abs. 3 TKG). Gegenüber der Gemeinde besteht lediglich ein Nutzungsrecht in öffentlichen Verkehrsflächen (nicht Grünflächen) i.S. § 68 TKG. Das Merkblatt ergeht zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:48 Uhr