Regierung von Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.18

Sachverhalt

Stellungnahme:
Vorhaben
Die Gemeinde Rohrbach an der Ilm beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung Allgemeiner Wohngebiete im Nordwesten von Rohrbach. Der Planbereich ist insgesamt ca. 7,3 ha groß und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Das Planungsgebiet schließt südlich an die bestehende Bebauung an. Vorgesehen sind vorwiegend Einzel- und Doppelhausbebauungen sowie die Errichtung von Mehrfamilienhäusern.        

Erfordernisse
RP 10 B 1 8.2 (Z): In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung des Arten- und Biotopschutzes, wichtiger Boden- und Wasserhaushaltsfunktionen, des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholung besonderes Gewicht zu.

Bewertung
Die Flächen liegen teilweise im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 1 1 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes". Hier kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung des Arten- und Biotopschutzes, wichtiger Boden- und Wasserhaushaltsfunktionen, des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholung besonderes Gewicht zu (RP 10 B 1 8.2 (Z)). Die Sicherungs- und Pflegemaßnahmen des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets im Regionalplan Ingolstadt lt. B 1 8.4.4.1 (G) stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde durchgeführt.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr